Das DeutschlandTicket Sozial
Das DeutschlandTicket Sozial ist ein preisgünstiges Ticket für finanziell bedürftige Fahrgäste:
- nur als Abo erhältlich
- gültig für Busse und Bahnen des ÖPNV in ganz Deutschland
- Geltungsdauer: rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien
- eine Fahrradmitnahme ist mit einem FahrradTicket möglich
- das Ticket ist personenbezogen (ein Lichtbildausweis muss immer mitgeführt werden)
Weitere Fragen zum DeutschlandTicket Sozial werden weiter unten beantwortet
DeutschlandTicket Sozial und meinTicket im Vergleich
DeutschlandTicket Sozial | meinTicket (SozialTicket) | |
Preis pro Monat: | 39 Euro | Abo: 39,60 Euro; Monatskarte: 45,10 Euro |
Gültig in: | ganz Deutschland | Duisburg |
Ticketart: | Abo | Abo oder Monatsmarke |
Kündbar: | monatlich | monatlich |
Personenmitnahme: | keine | täglich ab 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig: bis zu 3 Kinder |
Fragen & Antworten zum DeutschlandTicket Sozial:
Was ist das DeutschlandTicket Sozial?
Das DeutschlandTicket Sozial ist eine günstigere Version der DeutschlandTickets für alle Anspruchsberechtigten, die beispielsweise Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Frage „Wer kann das DeutschlandTicket Sozial nutzen?“
Das DeutschlandTicket Sozial ist deutschlandweit für den Nahverkehr gültig – also für Straßen- und U-Bahnen, Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen etc. Das Ticket gilt nicht für Züge des Fernverkehr s(z. B. ICE, IC, EC) und auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen. Es kostet monatlich 39 Euro und ist nur als Abo verfügbar, das aber monatlich kündbar ist.
Was kostet das DeutschlandTicket Sozial?
Das DeutschlandTicket Schule wird mit einem monatlichen Preis von 39 Euro eingeführt.
Wer kann das DeutschlandTicket Sozial nutzen?
Das DeutschlandTicket Sozial können beantragen
- alle, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Wohngeld beziehen
- alle, die Leistungsberechtigt nach SGB VIII,
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Du bist nicht sicher, ob du das DeutschlandTicket Sozial bekommst?
Dann erkundige dich direkt bei der zuständigen Behörde. Dort bekommst du auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) für den Erwerb eines DeutschlandTicket Sozial. Sobald du die Trägerkarte hast, kannst du das DeutschlandTicket Sozial-Abo abschließen.
Ab wann kann ich das DeutschlandTicket Sozial-Abo abschließen?
Das DeutschlandTicket Sozial gilt immer ab dem 1. eines Monats. Du kannst den Gültigkeitsstart beim Abschließen des Abos aber selbst festlegen.
Das DeutschlandTicket Sozial ist auschließlich als Chipkarte erhältlich. Wie du es beantragen kannst, steht in der ersten Frage :)
Wie kann ich das DeutschlandTicket Sozial-Abo abschließen, wenn ich vorher noch kein Abo hatte?
Das DeutschlandTicket Sozial-Abo kannst du per E-Mail, per Post oder vor Ort im KundenCenter beantragen:
Per E-Mail
Fülle den Aboantrag fürs DeutschlandTicket Sozial aus, unterschreibe ihn und sende ihn mit einem Foto, PDF oder Scan der Trägerkarte an kundenservice(at)dvg-duisburg "«@&.de. Wir schicken das Ticket dann per Post zu
Per Post
Schicke den ausgefüllten und unterschriebenen Aboantrag fürs DeutschlandTicket Sozial und eine Kopie der Trägerkarte per Post an:
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstraße 27
47053 Duisburg
Dein DeutschlandTicket Sozial erhältst du dann auch per Post.
Im KundenCenter
Alternativ kannst du auch ins DVG-KundenCenter am Hauptbahnhof kommen und das Abo dort abschließen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, mach am besten spätestens einen Tag vorher einen Termin über unser Online-Formular aus und bring bitte deine Trägerkarte mit.
Ich möchte das meinTicket (SozialTicket)-Abo auf das DeutschlandTicket Sozial umstellen – was muss ich tun?
Wenn du bereits ein meinTicket (SozialTicket)-Abo hast und es selbst bezahlst:
Schick uns einfach eine E-Mail an kundenservice(at)dvg-duisburg "«@&.de, teile darin mit, dass du zum DeutschlandTicket Sozial wechseln möchtest und gib dabei bitte deinen vollständigen Namen und deine Abonummer an.
Wenn dein bisheriges meinTicket-Abo von einer anderen Person gezahlt wurde:
In dem Fall brauchen wir die Einwilligung dieser Person, mit Unterschrift. Sie muss dafür diesen Änderungsantrag ausfüllen und unterschreiben. Da das DeutschlandTicket Sozial darin noch nicht aufgeführt wird, kreuzt bitte „DeutschlandTicket” an und schreibt handschriftlich „Sozial” dazu. Den Änderungsantrag könnt ihr auf verschiedene Wege bei uns einreichen:
Per E-Mail an kundenservice(at)dvg-duisburg "«@&.de. Dafür muss der ausgefüllte und unterschriebene Antrag eingescannt oder abfotografiert werden. Wir schicken dir das neue Ticket dann per Post zu.
Per Post an:
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstraße 27
47053 Duisburg
Dein neues DeutschlandTicket Sozial erhältst du dann auch per Post.
Im KundenCenter
Alternativ könnt ihr auch ins DVG-KundenCenter am Hauptbahnhof kommen und das Abo dort ändern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, mach spätestens einen Tag vorher bitte einen Termin über unser Online-Formular aus.
Bitte beachte:
Wenn du bisher das meinTicket als Monatsmarke am Automaten gekauft hast, dann befolge bitte die Schritte aus der Antwort unter „Wie kann ich das DeutschlandTicket Sozial-Abo abschließen?“.
Für welche Fahrzeuge gilt das DeutschlandTicket Sozial?
Das DeutschlandTicket Sozial gilt bundesweit für den Nahverkehr – also für Straßen- und U-Bahnen, Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen etc. Das Ticket gilt nicht für Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC) und auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen.
Kann man mit dem DeutschlandTicket Sozial auch in die Niederlande fahren?
Mit dem DeutschlandTicket Sozial sind auch Fahrten über die Grenze zu den Niederlanden möglich – genauer gesagt nach Venlo, Arnheim oder Nijmegen. Jedoch nur mit bestimmten Linien: Buslinien 929 (ab Duisburg) bzw. 29, 60 (ab Kleve), 91 und SB58 (ab Emmerich) sowie mit den Bahnlinien RE 13 und RE 19.
Gibt es das DeutschlandTicket Sozial auch am Automaten?
Nein, das DeutschlandTicket Sozial gibt es nur als AboTicket.
Kann ich auf dem DeutschlandTicket Sozial Personen mitnehmen?
Mit dem DeutschlandTicket Sozial ist keine Personen- oder Fahrradmitnahme möglich.
Außerdem ist das DeutschlandTicket Sozial personalisiert und kann nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wie kann ich mit dem DeutschlandTicket Sozial mein Fahrrad mitnehmen?
Um dein Fahrrad im VRR-Gebiet mitzunehmen, kannst du zusätzlich zum DeutschlandTicket Sozial das Fahrrad Aboticket abonnieren. Das Fahrrad Aboticket kannst du im KundenCenter, per E-Mail* oder auf unserer DeutschlandTicket-Bestellseite abschließen.
Wenn du dein Fahrrad NRW-weit in Bus und Bahn mitnehmen willst, kannst du das NRWupgradeFahrrad als Abo abschließen. Das geht ebenfalls im KundenCenter oder per E-Mail*.
Falls du selten mit dem Fahrrad unterwegs bist, gibt es auch weiterhin das FahrradTicket, das 24 Stunden im VRR-Gebiet gültig ist.
Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets brauchst du dann ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes.
*Nutze dafür bitte diesen Bestellschein und schicke ihn ausgefüllt und unterschrieben an kundenservice(at)dvg-duisburg "«@&.de
Ist das DeutschlandTicket Sozial übertragbar?
Nein. Das DeutschlandTicket Sozial ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Zusätzlich zum Ticket musst man auch immer einen Lichtbildausweis dabei haben.
Kann ich mit dem DeutschlandTicket Sozial meinen Hund mitnehmen?
In NRW fahren Hunde grundsätzlich kostenlos mit. In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen. Bitte informiere dich bei den zuständigen Verkehrsunternehmen, wenn du außerhalb von NRW mit deinem Hund unterwegs bist.
Wie lange ist das DeutschlandTicket Sozial gültig?
Das DeutschlandTicket Sozial gilt immer ab dem ersten Tag des Monats, ab dem du mit dem Abonnement startest.
Du möchtest das DeutschlandTicket Sozial aber nur für einen Monat haben?
Kein Problem, denn es ist monatlich kündbar. Du kannst das DeutschlandTicket Sozial immer jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei kündigen. Wenn du nicht kündigst, wird es monatlich verlängert und berechnet.
Beispiel: Du hast im März Zeit und möchtest für 39 Euro quer durch Deutschland fahren. Danach brauchst du das Ticket aber nicht mehr. Du kannst einfach zum 1. März das Abo abschließen und bis zum 10. März kündigen.
Gilt beim DeutschlandTicket Sozial die Mobilitätsgarantie NRW?
Ja, wenn sich innerhalb Nordrhein-Westfalens Busse oder Bahnen im Nahverkehr um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, dann greift die Mobilitätsgarantie NRW. Das gilt auch für Personen, die im NRW-Nahverkehr mit einem DeutschlandTicket Sozial unterwegs sind, aber nicht in NRW wohnen.
Bitte beachte: Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes.
Wie kann man das DeutschlandTicket Sozial-Abo kündigen?
Das DeutschlandTicket Sozial ist monatlich kündbar und kann jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Du kannst das Ticket also z. B. auch nur für einen Monat abschließen.