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Mobilitätsgarantie NRW

Erstattung bei Verspätung oder Ausfall im NRW-Nahverkehr

Wenn dein Bus oder deine Bahn an deiner Einstiegshaltestelle mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt, kannst du ein alternatives Verkehrsmittel nutzen und dir zusätzliche Kosten erstatten lassen

Auf einen Blick

  • Gilt bei Verspätung ab 20 Minuten oder Ausfall an der Einstiegshaltestelle

  • Für Fahrgäste mit Fahrberechtigung im VRR- oder NRW-Tarif

  • Erstattung zusätzlicher Kosten für Taxi-, Sharing oder On-Demand-Angebote

  • Du bezahlst die Ersatzfahrt zunächst selbst und beantragst danach die Erstattung 

  • Gilt nur innerhalb von NRW, bis zum ursprünglichen Ziel und mit festen Ausschlüssen 

  • Erstattung am besten direkt über das Online-Formular beantragen 

Wann du die Mobilitätsgarantie nutzen kannst

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt, wenn ein Nahverkehrsmittel an deiner Start-Haltestelle mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt. Du kannst dann auf ein alternatives Verkehrsmittel umsteigen.

Für welche Fahrten sie gilt

Die Erstattung gilt für die Start-Ziel-Verbindung, die du mit einer DVG-Linie zurücklegen wolltest. Dazu gehören auch Ziele außerhalb Duisburgs, wenn sie direkt mit einer DVG-Linie erreichbar sind, zum Beispiel mit der U79 Richtung Düsseldorf.

Für wen sie gilt

Sie gilt für Fahrgäste im NRW-Nahverkehr mit Fahrberechtigung im VRR- oder NRW-Tarif. Sie gilt auch, wenn du ein Ticket regulär im verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsmittel kaufen wolltest. Mitfahrer auf demselben Ticket sowie schwerbehinderte Personen mit Freifahrberechtigung sind eingeschlossen. Bei gemeinsamen Tickets ist ein gemeinsamer Antrag nur mit gemeinsamem Beleg möglich.

Wichtig zu wissen

  • Die Regeln der Mobilitätsgarantie NRW gelten für ganz NRW. Zuständig für die Erstattung ist jeweils das Verkehrsunternehmen, dessen Verbindung verspätet war oder ausgefallen ist
  • Maßgeblich ist die Verspätung an der Einstiegshaltestelle 
  • Die Erstattung gilt nur bis zu deinem geplanten Ziel mit der DVG-Verbindung
  • Weitere Anschlussfahrten, die nicht Teil dieser DVG-Verbindung sind, werden nicht erstattet.
  • Für gemeinsam reisende Personen mit gemeinsamer Fahrberechtigung ist ein gemeinsamer Antrag möglich
  • Es gelten Höchstgrenzen für die Erstattung

Jetzt Erstattung online beantragen

Was erstattet wird

Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, kannst du dir zusätzliche Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel erstatten lassen.

Verkehrsmittel / LeistungErstattung
Taxi, On-Demand und Sharing tagsüber (5:00–19:59 Uhr)bis zu 30 € pro Person 
Taxi, On-Demand und Sharing abends/nachts (20:00–4:59 Uhr)bis zu 60 € pro Person 
Fernverkehrkeine Höchstgrenze
Zusätzliche Nahverkehrsticketsbei notwendiger Weiterfahrt
Fahrradmitnahme im Fernverkehrbei gültigem NRW-Fahrradticket
1. Klassenur bei entsprechender ursprünglicher Ticketklasse

Hinweise zur Erstattung

Du darfst nur ein alternatives Verkehrsmittel nutzen. Kombinationen sind ausgeschlossen.

Es werden nur zusätzliche Kosten erstattet. Der Fahrpreis für deine ursprünglich geplante Fahrt bleibt bestehen oder wird angerechnet.

Bei nicht gekauften Einzeltickets wird dieser Fahrpreis vom Erstattungsbetrag abgezogen. Bei Zeitkarten oder Abos gilt der Fahrpreis als bereits bezahlt.

Was nicht erstattet wird

Nicht erstattungsfähig sind:

  • Fahrten mit privaten Pkw 
  • Fahrten mit privaten Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Bolt 

Die Mobilitätsgarantie gilt außerdem nicht bei:

  • Verspätungen während der Fahrt oder verpassten Anschlüssen 
  • Nutzung von Ersatzbussen 
  • Streiks, Bombendrohungen oder Bombenentschärfungen 
  • Naturgewalten oder Unwetter ab DWD-Warnstufe 3 
  • bestimmten Linien oder Regionen, zum Beispiel Weserbergland-Express, Airport Express oder Euregio Maas-Rhein

So nutzt du die Mobilitätsgarantie

In drei Schritten zur Erstattung

Ersatzfahrt nutzen

Wenn dein Bus oder deine Bahn mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt, kannst du deine Fahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel fortsetzen.

Antrag online einreichen

Reiche deinen Antrag am besten über das Onlineformular von mobil.NRW ein.

Wir prüfen und erstatten

Nach der Prüfung überweisen wir dir den erstattungsfähigen Betrag.

Du kannst den Antrag nicht über das Onlineformular stellen?

Nutze bitte möglichst das Onlineformular. So kannst du Ticket und Belege direkt hochladen und dein Antrag kann schneller geprüft werden.

Wenn das nicht möglich ist, lade zuerst das PDF-Formular im Download-Bereich herunter. Danach kannst du deinen Antrag und die Belege über diese Wege einreichen:

E-Mail: lobundkritik@dvg-duisburg.de

KundenCenter: Harry-Epstein-Platz, Nähe Duisburg Hauptbahnhof

Post: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Bungertstr. 27, 47053 Duisburg

Wichtig:

Auch bei diesen Wegen muss dein Antrag innerhalb von 14 Tagen eingehen. Ticket und Belege müssen vollständig vorliegen.

Formular im Download-Bereich herunterladen

FAQ

Fragen und Antworten zur Mobilitätsgarantie NRW

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