Ersatzfahrt nutzen
Wenn dein Bus oder deine Bahn mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt, kannst du deine Fahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel fortsetzen.
Erstattung bei Verspätung oder Ausfall im NRW-Nahverkehr
Wenn dein Bus oder deine Bahn an deiner Einstiegshaltestelle mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt, kannst du ein alternatives Verkehrsmittel nutzen und dir zusätzliche Kosten erstatten lassen
Gilt bei Verspätung ab 20 Minuten oder Ausfall an der Einstiegshaltestelle
Für Fahrgäste mit Fahrberechtigung im VRR- oder NRW-Tarif
Erstattung zusätzlicher Kosten für Taxi-, Sharing oder On-Demand-Angebote
Du bezahlst die Ersatzfahrt zunächst selbst und beantragst danach die Erstattung
Gilt nur innerhalb von NRW, bis zum ursprünglichen Ziel und mit festen Ausschlüssen
Erstattung am besten direkt über das Online-Formular beantragen
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt, wenn ein Nahverkehrsmittel an deiner Start-Haltestelle mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt. Du kannst dann auf ein alternatives Verkehrsmittel umsteigen.
Die Erstattung gilt für die Start-Ziel-Verbindung, die du mit einer DVG-Linie zurücklegen wolltest. Dazu gehören auch Ziele außerhalb Duisburgs, wenn sie direkt mit einer DVG-Linie erreichbar sind, zum Beispiel mit der U79 Richtung Düsseldorf.
Sie gilt für Fahrgäste im NRW-Nahverkehr mit Fahrberechtigung im VRR- oder NRW-Tarif. Sie gilt auch, wenn du ein Ticket regulär im verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsmittel kaufen wolltest. Mitfahrer auf demselben Ticket sowie schwerbehinderte Personen mit Freifahrberechtigung sind eingeschlossen. Bei gemeinsamen Tickets ist ein gemeinsamer Antrag nur mit gemeinsamem Beleg möglich.
Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, kannst du dir zusätzliche Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel erstatten lassen.
| Verkehrsmittel / Leistung | Erstattung |
|---|---|
| Taxi, On-Demand und Sharing tagsüber (5:00–19:59 Uhr) | bis zu 30 € pro Person |
| Taxi, On-Demand und Sharing abends/nachts (20:00–4:59 Uhr) | bis zu 60 € pro Person |
| Fernverkehr | keine Höchstgrenze |
| Zusätzliche Nahverkehrstickets | bei notwendiger Weiterfahrt |
| Fahrradmitnahme im Fernverkehr | bei gültigem NRW-Fahrradticket |
| 1. Klasse | nur bei entsprechender ursprünglicher Ticketklasse |
Du darfst nur ein alternatives Verkehrsmittel nutzen. Kombinationen sind ausgeschlossen.
Es werden nur zusätzliche Kosten erstattet. Der Fahrpreis für deine ursprünglich geplante Fahrt bleibt bestehen oder wird angerechnet.
Bei nicht gekauften Einzeltickets wird dieser Fahrpreis vom Erstattungsbetrag abgezogen. Bei Zeitkarten oder Abos gilt der Fahrpreis als bereits bezahlt.
Nicht erstattungsfähig sind:
Die Mobilitätsgarantie gilt außerdem nicht bei:
In drei Schritten zur Erstattung
Wenn dein Bus oder deine Bahn mindestens 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt, kannst du deine Fahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel fortsetzen.
Reiche deinen Antrag am besten über das Onlineformular von mobil.NRW ein.
Nach der Prüfung überweisen wir dir den erstattungsfähigen Betrag.
Nutze bitte möglichst das Onlineformular. So kannst du Ticket und Belege direkt hochladen und dein Antrag kann schneller geprüft werden.
Wenn das nicht möglich ist, lade zuerst das PDF-Formular im Download-Bereich herunter. Danach kannst du deinen Antrag und die Belege über diese Wege einreichen:
E-Mail: lobundkritik@dvg-duisburg.de
KundenCenter: Harry-Epstein-Platz, Nähe Duisburg Hauptbahnhof
Post: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Bungertstr. 27, 47053 Duisburg
Auch bei diesen Wegen muss dein Antrag innerhalb von 14 Tagen eingehen. Ticket und Belege müssen vollständig vorliegen.
Fragen und Antworten zur Mobilitätsgarantie NRW