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Ticketnutzung und Kontrolle

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Tickets, zum Einstieg und zu Ticketprüfungen im Nahverkehr

Für die Fahrt mit Bus und Bahn benötigst du ein gültiges Ticket. Je nach Ticketart gelten unterschiedliche Regeln zur Entwertung, Aktivierung oder Mitführung von Nachweisen. Auf dieser Seite findest du die wich-tigsten Informationen zur Ticketnutzung, zum Einstieg und zu Ticketkontrollen im VRR.

Vor Fahrtbeginn

Für deine Fahrt brauchst du ein gültiges Ticket. Je nach Ticketart muss das Ticket vor Fahrtbeginn gekauft, aktiviert, eingecheckt oder entwertet werden.

Zusätzlich kann erforderlich sein, dass du eine Chipkarte, einen Berechtigungsnachweis oder ein Ausweisdokument mitführst. Das gilt zum Beispiel bei persönlichen Tickets, ermäßigten Tickets oder besonderen Berechtigungen.

PapierTickets entwerten

PapierTickets müssen vor Fahrtbeginn entwertet werden, wenn sie nicht bereits entwertet ausgegeben wurden. Ohne erforderliche Entwertung ist das Ticket in der Regel nicht gültig.

PapierTickets müssen vor Fahrtbeginn entwertet werden, wenn sie nicht bereits entwertet ausgegeben wurden. Ohne erforderliche Entwertung ist das Ticket in der Regel nicht gültig.

Entwerter gibt es in allen Bussen und Bahnen der DVG und an vielen unserer Bahnhaltestellen.

Die Entwertung zeigt, ab wann und ab welchem Ort das Ticket genutzt wird.

Einstieg und Ticketprüfung

Im Bus findet die Ticketprüfung häufig bereits beim Einstieg statt. Beim kontrollierten Vordereinstieg steigst du vorne ein und zeigst dein Ticket vor oder lässt deine Chipkarte prüfen.

In Straßenbahnen, U-Bahnen und Zügen erfolgt der Einstieg meist ohne unmittelbare Kontrolle. Dort werden Tickets während der Fahrt oder im Zugangsbereich durch Prüfpersonal kontrolliert.

Während der gesamten Fahrt musst du ein gültiges Ticket besitzen und es auf Verlangen vorzeigen können. Digitale Tickets müssen aufrufbar und prüfbar sein. Berechtigungsnachweise sind bei Bedarf ebenfalls vorzuzeigen.

Wenn bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorliegt

Kann bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorgezeigt werden, kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

Das kann auch gelten, wenn ein Ticket zwar vorhanden ist, aber nicht geprüft werden kann. Dazu gehören zum Beispiel ein vergessenes Ticket, eine nicht mitgeführte Chipkarte, ein Smartphone ohne Akku, ein nicht lesbares Ticket oder ein Ticket, das für die genutzte Fahrt nicht gültig ist.

Je nach Einzelfall kann das Fahren ohne gültigen Fahrausweis auch strafrechtlich relevant sein. Rechtsgrundlage ist § 265a Strafgesetzbuch. Die DVG behält sich vor, in geeigneten Fällen Strafantrag zu stellen.

Wenn du ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert wurdest, findest du weitere Informationen zum Ablauf, zur Prüfung und zu möglichen Nachweisen im Bereich Kundenservice zum erhöhten Beförderungsentgelt:

Zum Kundenservice erhöhtes Beförderungsentgelt

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