Kontrolle und EBE-Beleg
Du erhältst einen EBE-Beleg mit allen wichtigen Informationen zu deinem Fall
(Ge)fahren ohne gültigen Fahrschein? Klärung, Nachweis und Zahlung beim erhöhten Beförderungsentgelt
Wurdest du ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert, kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben werden. Hier erfährst du, wie du den Vorgang klärst, einen gültigen Fahrausweis nachreichst oder den geforderten Betrag fristgerecht bezahlst.
Von der Kontrolle bis zur Klärung
Du erhältst einen EBE-Beleg mit allen wichtigen Informationen zu deinem Fall
Du hast 14 Tage Zeit, deinen Fall zu klären
Ohne fristgerechte Klärung folgen weitere Schritte
Ticket nachreichen, bezahlen oder deinen Fall prüfen lassen
Du hattest ein gültiges Ticket, konntest es bei der Kontrolle aber nicht vorzeigen
Du möchtest das erhöhte Beförderungsentgelt Betrag bezahlen
Du möchtest Rückfragen stellen oder Einwände vorbringen
Diese Kosten können im Zusammenhang mit einem EBE-Fall entstehen
| Kosten | Grund |
|---|---|
| 60 € | Erhöhtes Beförderungsentgelt |
| 7 € | Nachträglicher Ticketnachweis |
| 5 € | Mahngebühr bei Fristversäumnis |
Was bei Inkasso oder einem Strafantrag gilt
Wenn du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht fristgerecht bezahlst oder klärst, kann dein Fall an das Inkassounternehmen Bad Homburger übergeben werden.
Bei wiederholten Verstößen stellt die DVG in der Regel einen Strafantrag nach § 265a StGB. Sie behält sich vor, dies auch beim ersten Verstoß zu tun.
Für Ticketnachweise, Rückfragen und die Klärung deines Falls
Im KundenCenter kannst du deinen EBE-Fall persönlich klären
Warum ein EBE erhoben wird und welche Regelungen gelten
Für Fahrten mit Bus und Bahn ist vor Fahrtantritt ein gültiger Fahrausweis erforderlich. Das gilt für PapierTickets, Chipkarten und digitale Tickets.
Kann bei einer Kontrolle kein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Das gilt auch, wenn ein Ticket vorhanden ist, aber bei der Kontrolle nicht geprüft werden kann.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
Ein solcher Vorfall verstößt gegen die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann außerdem strafrechtlich relevant sein (§ 265a StGB). Die DVG behält sich vor, in geeigneten Fällen einen Strafantrag zu stellen.
Nach der Kontrolle wird ein EBE-Beleg ausgestellt. Er enthält alle wichtigen Informationen zum Fall, zum Beispiel Quittungsnummer, Betrag, Grund des EBE sowie Hinweise zur Klärung und Zahlung.
Fragen & Antworten zum Fahren ohne Fahrschein und dem EBE-Kundenservice