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Erhöhtes Beförderungsentgelt

(Ge)fahren ohne gültigen Fahrschein? Klärung, Nachweis und Zahlung beim erhöhten Beförderungsentgelt

Wurdest du ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert, kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben werden. Hier erfährst du, wie du den Vorgang klärst, einen gültigen Fahrausweis nachreichst oder den geforderten Betrag fristgerecht bezahlst.

So läuft dein EBE-Fall ab

Von der Kontrolle bis zur Klärung

Kontrolle und EBE-Beleg

Du erhältst einen EBE-Beleg mit allen wichtigen Informationen zu deinem Fall

So kannst du reagieren

Du hast 14 Tage Zeit, deinen Fall zu klären

Wenn du nicht reagierst

Ohne fristgerechte Klärung folgen weitere Schritte

Deinen EBE-Fall klären

Ticket nachreichen, bezahlen oder deinen Fall prüfen lassen

Ticket nachreichen

Du hattest ein gültiges Ticket, konntest es bei der Kontrolle aber nicht vorzeigen

Betrag zahlen

Du möchtest das erhöhte Beförderungsentgelt Betrag bezahlen

Fall prüfen lassen

Du möchtest Rückfragen stellen oder Einwände vorbringen

Kosten und Gebühren

Diese Kosten können im Zusammenhang mit einem EBE-Fall entstehen

KostenGrund
60 €Erhöhtes Beförderungsentgelt
7 €Nachträglicher Ticketnachweis 
5 €Mahngebühr bei Fristversäumnis

Hinweise

  • Wird ein gültiges persönliches Ticket oder Abo nachträglich anerkannt, reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt in der Regel auf 7 €.
  • Wird dein Fall an ein Inkassounternehmen übergeben, können zusätzliche Kosten entstehen.

Besondere Fälle

Was bei Inkasso oder einem Strafantrag gilt

Übergabe an ein Inkassounternehmen

Wenn du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht fristgerecht bezahlst oder klärst, kann dein Fall an das Inkassounternehmen Bad Homburger übergeben werden.

Strafantrag und Strafverfahren

Bei wiederholten Verstößen stellt die DVG in der Regel einen Strafantrag nach § 265a StGB. Sie behält sich vor, dies auch beim ersten Verstoß zu tun.

Kontakt zum EBE-Kundenservice

Für Ticketnachweise, Rückfragen und die Klärung deines Falls

E-Mail

DVG-KundenCenter

Im KundenCenter kannst du deinen EBE-Fall persönlich klären

Hintergrund zum erhöhten Beförderungsentgelt

Warum ein EBE erhoben wird und welche Regelungen gelten

Für Fahrten mit Bus und Bahn ist vor Fahrtantritt ein gültiger Fahrausweis erforderlich. Das gilt für PapierTickets, Chipkarten und digitale Tickets.

Kann bei einer Kontrolle kein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Das gilt auch, wenn ein Ticket vorhanden ist, aber bei der Kontrolle nicht geprüft werden kann.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • eine Chipkarte oder ein Ticket vergessen wurde 
  • ein digitales Ticket wegen eines leeren Akkus nicht angezeigt werden kann 
  • ein Ticket nicht lesbar oder für die Fahrt nicht gültig ist 

Ein solcher Vorfall verstößt gegen die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann außerdem strafrechtlich relevant sein (§ 265a StGB). Die DVG behält sich vor, in geeigneten Fällen einen Strafantrag zu stellen.

Nach der Kontrolle wird ein EBE-Beleg ausgestellt. Er enthält alle wichtigen Informationen zum Fall, zum Beispiel Quittungsnummer, Betrag, Grund des EBE sowie Hinweise zur Klärung und Zahlung.

FAQ

Fragen & Antworten zum Fahren ohne Fahrschein und dem EBE-Kundenservice

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