Zum Menü (Enter) Zum Inhalt (Enter)

Zahlung, Mahnung und Inkasso

Was bei Zahlung, Mahnung und offenen Beträgen in deinem Abo wichtig ist

Hier erfährst du, was bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung passiert, welche Fristen gelten und wie du offene Beträge klären kannst.

Monatliche Abbuchung

Dein Abo wird monatlich per Lastschrift von dem Konto abgebucht, das du in deinem Vertrag angegeben hast.

Wann abgebucht wird

Die Abbuchung erfolgt am Werk- oder Bankarbeitstag des Monatsbeginns.

Wenn die Abbuchung nicht funktioniert

Kann der Betrag nicht abgebucht werden, entstehen Rücklastschriftgebühren.

Außerdem kann es zu Mahnungen und weiteren Folgen für dein Abo kommen.

Was du jetzt tun kannst

Prüfe, ob dein Konto ausreichend gedeckt ist und deine Bankverbindung noch aktuell ist.

Wenn sich deine Bankverbindung geändert hat, kannst du sie im Abo-Service ändern.

Bankverbindung ändern

Mahnung

Wenn ein Betrag nicht abgebucht werden kann, erhältst du eine Mahnung.

Erste Mahnung

Nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung informiert dich die DVG schriftlich über den offenen Betrag.

Zusätzlich entstehen:

  • 3 Euro Mahngebühr 
  • Rücklastschriftgebühren deiner Bank 

Die DVG versucht zunächst, den offenen Betrag im folgenden Monat erneut abzubuchen.

Du kannst den Betrag alternativ selbst überweisen. Die Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck findest du im Mahnschreiben.

Zweite Mahnung und Kündigung

Bleibt der Betrag weiterhin offen, erhältst du eine zweite Mahnung. Mit dieser Mahnung wird dein Abo zum Monatsende gekündigt.

Zusätzlich entstehen:

  • Weitere 3 Euro Mahngebühr
  • weitere Rücklastschriftgebühren deiner Bank 

Mit Ausstellung der zweiten Mahnung hast du 14 Tage Zeit, den offenen Betrag vollständig zu bezahlen.

Die Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck findest du im Anschreiben.

Wenn du den offenen Betrag fristgerecht bezahlst, kann die Kündigung zurückgenommen werden.

Was du jetzt tun kannst

Prüfe:

  • ob dein Konto ausreichend gedeckt ist 
  • ob deine Bankverbindung noch aktuell ist 

Wenn nötig, kannst du den offenen Betrag selbst überweisen oder deine Bankverbindung ändern.

Inkasso

Wenn offene Beträge nach einer Kündigung nicht geklärt werden, kann es zur Inkasso-Abgabe kommen.

Wann der Fall an Inkasso geht

Wenn du die offene Forderung nicht bis zum gesetzten Zahlungsziel bezahlst, wird der Fall am 20. des Folgemonats nach der Kündigung an Inkasso übergeben.

Das genaue Zahlungsziel steht im Anschreiben mit der zweiten Mahnung und Kündigung.

Was das für dich bedeutet

Nach der Übergabe klärst du die offene Forderung direkt mit dem Inkassounternehmen. Die DVG ist dann nicht mehr zuständig.

Es können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Inkassounternehmen erhoben werden.

Welches Inkasso-Unternehmen zuständig ist

Zuständig ist:

Bad Homburger Inkasso
Konrad-Adenauer-Allee 1
61118 Bad Vilbel
Telefon: 06101 98911-550

Was zusätzlich bei der Chipkarte gilt

Wenn du deine Chipkarte nach der Kündigung nicht zurückgibst, können dafür 10 Euro berechnet werden. Du erhältst dazu ein weiteres Schreiben.

Auch dieser Betrag fließt in die Inkasso-Abgabe ein, wenn er nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Gut zu wissen

Mehr zur Rückgabe deiner Karte findest du auf der Seite Deine Chipkarte.

Kündigung noch klären

Wenn dein Abo wegen offener Forderungen gekündigt wurde, kannst du die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen noch abwenden.

Wann eine Klärung noch möglich ist

Die Kündigung kann zurückgenommen werden, wenn du rechtzeitig vor der Abgabe an Inkasso reagierst.

Was du dafür tun musst

Bezahle die offene Summe vollständig bis zum letzten Tag deines laufenden Abonnements.

Ratenzahlung

In bestimmten Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Das geht nur im KundenCenter.

Die erste Rate zahlst du direkt vor Ort. Üblich ist eine Aufteilung in:

  • 50 Prozent 
  • 25 Prozent 
  • 25 Prozent 

Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn dein Abo bereits gekündigt wurde.

Wenn eine Rate nicht gezahlt wird oder der Ratenplan nicht eingehalten wird, kann die Forderung an Inkasso übergeben werden.

Empfehlung der DVG

Wende die Abgabe an Inkasso möglichst früh ab. Bezahle die offene Summe im KundenCenter oder kläre dort, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Termin im KundenCenter buchen

Neuabschluss nach Kündigung

Wurde dein früheres Abo wegen offener Beträge gekündigt, ist ein neues Abo erst möglich, wenn alle offenen Forderungen bezahlt wurden.

Was zusätzlich bei Inkasso gilt

Wurde die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen übergeben, brauchst du für einen Neuabschluss innerhalb von drei Monaten zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Inkassobüros.

Gut zu wissen

Mehr zum Neuabschluss findest du auf der Seite Abo abschließen.

Abo abschließen

FAQ

Fragen & Antworten zu Zahlung, Mahnung und Inkasso

Nach oben