Zahlung, Mahnung und Inkasso
Was bei Zahlung, Mahnung und offenen Beträgen in deinem Abo wichtig ist
Hier erfährst du, was bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung passiert, welche Fristen gelten und wie du offene Beträge klären kannst.
Monatliche Abbuchung
Dein Abo wird monatlich per Lastschrift von dem Konto abgebucht, das du in deinem Vertrag angegeben hast.
Wann abgebucht wird
Die Abbuchung erfolgt am Werk- oder Bankarbeitstag des Monatsbeginns.
Wenn die Abbuchung nicht funktioniert
Kann der Betrag nicht abgebucht werden, entstehen Rücklastschriftgebühren.
Außerdem kann es zu Mahnungen und weiteren Folgen für dein Abo kommen.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe, ob dein Konto ausreichend gedeckt ist und deine Bankverbindung noch aktuell ist.
Wenn sich deine Bankverbindung geändert hat, kannst du sie im Abo-Service ändern.
Mahnung
Wenn ein Betrag nicht abgebucht werden kann, erhältst du eine Mahnung.
Erste Mahnung
Nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung informiert dich die DVG schriftlich über den offenen Betrag.
Zusätzlich entstehen:
- 3 Euro Mahngebühr
- Rücklastschriftgebühren deiner Bank
Die DVG versucht zunächst, den offenen Betrag im folgenden Monat erneut abzubuchen.
Du kannst den Betrag alternativ selbst überweisen. Die Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck findest du im Mahnschreiben.
Zweite Mahnung und Kündigung
Bleibt der Betrag weiterhin offen, erhältst du eine zweite Mahnung. Mit dieser Mahnung wird dein Abo zum Monatsende gekündigt.
Zusätzlich entstehen:
- Weitere 3 Euro Mahngebühr
- weitere Rücklastschriftgebühren deiner Bank
Mit Ausstellung der zweiten Mahnung hast du 14 Tage Zeit, den offenen Betrag vollständig zu bezahlen.
Die Bankverbindung und den richtigen Verwendungszweck findest du im Anschreiben.
Wenn du den offenen Betrag fristgerecht bezahlst, kann die Kündigung zurückgenommen werden.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe:
- ob dein Konto ausreichend gedeckt ist
- ob deine Bankverbindung noch aktuell ist
Wenn nötig, kannst du den offenen Betrag selbst überweisen oder deine Bankverbindung ändern.
Inkasso
Wenn offene Beträge nach einer Kündigung nicht geklärt werden, kann es zur Inkasso-Abgabe kommen.
Wann der Fall an Inkasso geht
Wenn du die offene Forderung nicht bis zum gesetzten Zahlungsziel bezahlst, wird der Fall am 20. des Folgemonats nach der Kündigung an Inkasso übergeben.
Das genaue Zahlungsziel steht im Anschreiben mit der zweiten Mahnung und Kündigung.
Was das für dich bedeutet
Nach der Übergabe klärst du die offene Forderung direkt mit dem Inkassounternehmen. Die DVG ist dann nicht mehr zuständig.
Es können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Inkassounternehmen erhoben werden.
Welches Inkasso-Unternehmen zuständig ist
Zuständig ist:
Bad Homburger Inkasso
Konrad-Adenauer-Allee 1
61118 Bad Vilbel
Telefon: 06101 98911-550
Was zusätzlich bei der Chipkarte gilt
Wenn du deine Chipkarte nach der Kündigung nicht zurückgibst, können dafür 10 Euro berechnet werden. Du erhältst dazu ein weiteres Schreiben.
Auch dieser Betrag fließt in die Inkasso-Abgabe ein, wenn er nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Gut zu wissen
Mehr zur Rückgabe deiner Karte findest du auf der Seite Deine Chipkarte.
Kündigung noch klären
Wenn dein Abo wegen offener Forderungen gekündigt wurde, kannst du die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen noch abwenden.
Wann eine Klärung noch möglich ist
Die Kündigung kann zurückgenommen werden, wenn du rechtzeitig vor der Abgabe an Inkasso reagierst.
Was du dafür tun musst
Bezahle die offene Summe vollständig bis zum letzten Tag deines laufenden Abonnements.
Ratenzahlung
In bestimmten Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Das geht nur im KundenCenter.
Die erste Rate zahlst du direkt vor Ort. Üblich ist eine Aufteilung in:
- 50 Prozent
- 25 Prozent
- 25 Prozent
Eine Ratenzahlung ist nur möglich, wenn dein Abo bereits gekündigt wurde.
Wenn eine Rate nicht gezahlt wird oder der Ratenplan nicht eingehalten wird, kann die Forderung an Inkasso übergeben werden.
Empfehlung der DVG
Wende die Abgabe an Inkasso möglichst früh ab. Bezahle die offene Summe im KundenCenter oder kläre dort, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Neuabschluss nach Kündigung
Wurde dein früheres Abo wegen offener Beträge gekündigt, ist ein neues Abo erst möglich, wenn alle offenen Forderungen bezahlt wurden.
Was zusätzlich bei Inkasso gilt
Wurde die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen übergeben, brauchst du für einen Neuabschluss innerhalb von drei Monaten zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Inkassobüros.
Gut zu wissen
Mehr zum Neuabschluss findest du auf der Seite Abo abschließen.
FAQ
Fragen & Antworten zu Zahlung, Mahnung und Inkasso