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Sozialticket-Service

So beantragst du dein Ticket, reichst Nachweise ein und verlängerst deine Berechtigung

Die DVG bietet mit dem Sozialticket-Abo und dem Deutschlandticket Sozial zwei preisreduzierte Tickets für berechtigte Personen an. Für beide brauchst du eine gültige Trägerkarte als Nachweis deiner Sozialleistungsberechtigung. Hier erfährst du, wie du dein Ticket beantragst, deine Träger-karte aktualisierst und was bei einem abgelaufenen Nachweis wichtig ist.

Ticket & Berechtigung

Das Sozialticket besteht aus zwei Bestandteilen

Für das Sozialticket-Abo und das Deutschlandticket Sozial brauchst du:

  • die Chipkarte als Fahrausweis 
  • die Trägerkarte als Berechtigungsnachweis 

Nur gemeinsam bilden sie ein gültiges Ticket.

Bei einer Kontrolle musst du beide Karten zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen.

Die Trägerkarte ist der verbindliche Nachweis

Die Trägerkarte wird vom zuständigen Amt der Stadt Duisburg ausgestellt, das die jeweilige Sozialleistung bewilligt.

Die DVG stellt keine Trägerkarten aus und entscheidet nicht über die Berechtigung.

Ein Leistungsbescheid reicht nicht aus, weil dort der für die DVG entscheidende Bewilligungszeitraum nicht angegeben ist.

Wie lange dein Ticket gültig ist

Der Bewilligungszeitraum auf deiner Trägerkarte bestimmt, wie lange dein Ticket genutzt werden darf.

Sozialleistungen werden meist nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Deshalb sind auch Sozialticket-Abo und Deutschlandticket Sozial zeitlich befristet.

Gut zu wissen

Welche Stellen der Stadt Duisburg Trägerkarten ausstellen und für welche Sozialleistungen sie gelten können, findest du im Abschnitt Orientierung zur Trägerkarte.

Abo-Ticket bestellen

Die DVG bietet zwei vergünstigte Abo-Tickets mit Trägerkarte an:

Infos zu Preis, Gültigkeit und Leistungen findest du auf den jeweiligen Ticketseiten.

Diese Wege sind möglich

  • online im AuftragsCenter 
  • im KundenCenter 
  • per E-Mail mit Formular aus dem Downloadcenter 

Wichtig für die Bestellung

Für die Bestellung brauchst du eine gültige Trägerkarte. Reiche sie passend zu deinem Bestellweg mit ein. Ein Leistungsbescheid allein reicht nicht aus.

Sozialticket-Abo online bestellen

Deutschlandticket Sozial online bestellen

Im KundenCenter bestellen: Termin im KundenCenter vereinbaren

Hinweis

Digitales DeutschlandTicket Sozial

Das Deutschlandticket Sozial gibt es auch als digitales Ticket in der myDVG Bus & Bahn-App. Wenn du dein Ticket lieber digital nutzen möchtest, findest du den passenden Weg auf der Ticketseite.

Zum Deutschlandticket Sozial

Berechtigung verlängern

Das Sozialticket-Abo und das Deutschlandticket Sozial gelten nur so lange, wie deine Trägerkarte gültig ist.

Die Trägerkarte kann nur vom zuständigen Amt der Stadt Duisburg verlängert oder neu ausgestellt werden. Das ist in der Regel das Amt, von dem du deine Sozialleistung erhältst. Die DVG kann die Trägerkarte nicht selbst verlängern, sondern nur die von dir eingereichte Trägerkarte für dein Ticket berücksichtigen

Wenn deine Trägerkarte verlängert oder neu ausgestellt wurde, musst du den neuen Nachweis rechtzeitig bei der DVG einreichen.

So bleibt dein Ticket gültig

Reiche die neue Trägerkarte möglichst vor Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums ein.

Dann kann dein Ticket ohne Unterbrechung weiterlaufen.

So reichst du die neue Trägerkarte ein

Reiche die neue Trägerkarte passend zu deinem Serviceweg ein, zum Beispiel:

  • als Upload im AuftragsCenter 
  • als Anhang per E-Mail 
  • im KundenCenter zur Vorlage 

Trägerkarte online aktualisieren


Trägerkarte im KundenCenter aktualisieren: Termin im KundenCenter vereinbaren

Kündigung wegen abgelaufener Trägerkarte

Wenn keine neue gültige Trägerkarte vorliegt, kündigt die DVG dein Ticket zum Ende des Bewilligungszeitraums.

Die Kündigung erfolgt rechtzeitig vor Ablauf, damit du genügend Zeit hast, eine neue Trägerkarte nachzureichen. Reichst du die Trägerkarte vor dem Ende des Kündigungsdatums nach, kann eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückgenommen werden.

Wenn du den Nachweis spät einreichst

Reichst du die neue oder verlängerte Trägerkarte zwischen dem 20. und Monatsende ein, kann der Beitrag für den Folgemonat möglicherweise nicht mehr rechtzeitig abgebucht werden.

In diesem Fall werden im darauffolgenden Monat zwei Monatsbeiträge gleichzeitig eingezogen.

Wenn du den Nachweis nicht nachreichst

Wird die neue Trägerkarte nicht rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Bewilligung eingereicht, kann die Kündigung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dann endet das bestehende Abo.

Nachweis noch einreichen: Trägerkarte online aktualisieren
Wenn dein Abo beendet wurde: Abo-Ticket erneut bestellen

Orientierung zur Trägerkarte

Die Trägerkarte ist der Berechtigungsnachweis dafür, dass du das SozialTicket oder das DeutschlandTicket Sozial beantragen kannst.

Ob du einen solchen Berechtigungsnachweis bekommst, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Die Prüfung deiner Berechtigung und die Ausgabe des Berechtigungsnachweises erfolgen nicht durch die DVG.

Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung du erhältst. Das kann zum Beispiel das jobcenter Duisburg, ein Amt der Stadt Duisburg oder eine andere zuständige Behörde sein.

Die DVG kann nur die Trägerkarte berücksichtigen, die du als Berechtigungsnachweis einreichst.

Für welche Leistungen ein Berechtigungsnachweis möglich sein kann

Ein Berechtigungsnachweis für das SozialTicket oder das DeutschlandTicket Sozial kann zum Beispiel möglich sein, wenn du eine dieser Leistungen erhältst:

  • Bürgergeld nach SGB II 
  • Sozialhilfe nach SGB XII 
  • Wohngeld 
  • Leistungen nach SGB VIII 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehungsweise vergleichbare Leistungen der Sozialen Entschädigung

Gut zu wissen

Wenn du nicht sicher bist, ob du eine Trägerkarte bekommen kannst, wende dich bitte an die Stelle, von der du deine Leistung erhältst. Dort erfährst du auch, ob du eine Trägerkarte neu beantragen oder verlängern lassen kannst.

Auf den Seiten der Stadt Duisburg wird die Trägerkarte möglicherweise nicht ausdrücklich unter diesem Begriff beschrieben. Suche dort deshalb am besten nach der Sozialleistung, die du erhältst, zum Beispiel Sozialhilfe oder Wohngeld.

Hilfreiche Anlaufstellen

Diese Links können dir bei der Suche nach der zuständigen Stelle helfen:

Stadt Duisburg – Amt für Soziales und Wohnen
Für Informationen zu Sozialhilfe, Wohngeld und weiteren sozialen Leistungen der Stadt Duisburg.

jobcenter Duisburg
Für Informationen zu Bürgergeld nach SGB II.

FAQ

Fragen & Antworten zum SozialTicket-Service

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