Verspätung prüfen
Kommst du mit einer teilnehmenden DVG-Linie mehr als 10 Minuten später am Ziel an, kannst du das Pünktlichkeitsversprechen nutzen.
Erstattung bei Verspätung im Duisburger Nahverkehr
Wenn du mit einer DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung beantragen. Das Pünktlichkeitsversprechen ist eine freiwillige Kulanzregelung der DVG
Wenn du mit einer teilnehmenden DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung beantragen.
Das Pünktlichkeitsversprechen gilt für Fahrgäste mit einem gültigen VRR-Ticket, zum Beispiel:
Mitfahrer auf demselben Ticket sind eingeschlossen. Die Erstattung erfolgt jedoch nur für den Ticketinhaber.
Das Pünktlichkeitsversprechen gilt nicht für:
Wenn du mit einer teilnehmenden DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung erhalten.
| Erstattungsbetrag | Gilt für |
|---|---|
| 3,80 Euro | In der Regel entspricht die Erstattung dem Preis eines EinzelTickets der Preisstufe A. |
| 2,10 Euro | Für rabattierte Tickets, zum Beispiel KinderTicket, DeutschlandsemesterTicket, Sozialticket sowie Deutschlandticket Schule, wenn du Selbstzahler bist. |
In 3 Schritten zur Erstattung
Kommst du mit einer teilnehmenden DVG-Linie mehr als 10 Minuten später am Ziel an, kannst du das Pünktlichkeitsversprechen nutzen.
Melde die Verspätung innerhalb von 3 Tagen am besten direkt über das Onlineformular.
Nach deiner Meldung erhältst du eine Bestätigung mit Fallnummer. Die Prüfung erfolgt intern. Du erhältst danach keine separate Rückmeldung.
Nutze bitte möglichst das Onlineformular und wähle dort „Pünktlichkeitsversprechen“ aus. So kann deine Meldung am besten zugeordnet werden.
Wenn das nicht möglich ist, kannst du die Verspätung auch über diese Wege melden:
Telefon: 0203 60 44 555
KundenCenter: Harry-Epstein-Platz, Nähe Duisburg Hauptbahnhof
Auch bei diesen Wegen muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Belege brauchst du für die Meldung nicht.
Das Pünktlichkeitsversprechen gilt ausschließlich für DVG-Linien im Duisburger Stadtgebiet. Es gilt nicht für Linien von NIAG, STOAG oder den Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn.
Fragen & Antworten zum Pünktlichkeitsversprechen