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Pünktlichkeitsversprechen

Erstattung bei Verspätung im Duisburger Nahverkehr

Wenn du mit einer DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung beantragen. Das Pünktlichkeitsversprechen ist eine freiwillige Kulanzregelung der DVG

Auf einen Blick

  • Erstattung bei mehr als 10 Minuten Verspätung am Ziel 
  • Für Fahrgäste mit gültigem VRR-Ticket 
  • Gilt für bestimmte DVG-Linien im Duisburger Stadtgebiet 
  • Meldung innerhalb von 3 Tagen 
  • Erstattung in Höhe des Preises eines VRR-EinzelTickets der Preisstufe A
  • Freiwillige Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch

Wann du das Pünktlichkeitsversprechen nutzen kannst

Wenn du mit einer teilnehmenden DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung beantragen.

Für wen der Service gilt

Das Pünktlichkeitsversprechen gilt für Fahrgäste mit einem gültigen VRR-Ticket, zum Beispiel:

  • EinzelTicket oder eezy 
  • Zeitkarten und Abos, zum Beispiel 24-Stunden-Tickets oder Monatskarten 

Mitfahrer auf demselben Ticket sind eingeschlossen. Die Erstattung erfolgt jedoch nur für den Ticketinhaber.

Wann der Service nicht gilt

Das Pünktlichkeitsversprechen gilt nicht für:

  • Tickets anderer Verkehrsverbünde, zum Beispiel VRS oder AVV 
  • Tickets der Deutschen Bahn 
  • Fahrten ohne gültiges Ticket 
  • Deutschlandticket Schule, wenn die Kosten von der Stadt Duisburg übernommen werden 
  • Wenn du für dieselbe Verspätung bereits einen Antrag auf Mobilitätsgarantie gestellt hast

Verspätung im Formular melden

Wie hoch die Erstattung ist

Wenn du mit einer teilnehmenden DVG-Linie in Duisburg mehr als 10 Minuten später am Ziel ankommst, kannst du eine Erstattung erhalten.

ErstattungsbetragGilt für
3,80 EuroIn der Regel entspricht die Erstattung dem Preis eines EinzelTickets der Preisstufe A.
2,10 EuroFür rabattierte Tickets, zum Beispiel KinderTicket, DeutschlandsemesterTicket, Sozialticket sowie Deutschlandticket Schule, wenn du Selbstzahler bist.

So nutzt du das Pünktlichkeitsversprechen

In 3 Schritten zur Erstattung

Verspätung prüfen

Kommst du mit einer teilnehmenden DVG-Linie mehr als 10 Minuten später am Ziel an, kannst du das Pünktlichkeitsversprechen nutzen.

Verspätung melden

Melde die Verspätung innerhalb von 3 Tagen am besten direkt über das Onlineformular.

Erstattung erhalten

Nach deiner Meldung erhältst du eine Bestätigung mit Fallnummer. Die Prüfung erfolgt intern. Du erhältst danach keine separate Rückmeldung.

Du kannst die Verspätung nicht online melden?

Nutze bitte möglichst das Onlineformular und wähle dort „Pünktlichkeitsversprechen“ aus. So kann deine Meldung am besten zugeordnet werden.

Wenn das nicht möglich ist, kannst du die Verspätung auch über diese Wege melden:

Telefon: 0203 60 44 555
KundenCenter: Harry-Epstein-Platz, Nähe Duisburg Hauptbahnhof

Wichtig

Auch bei diesen Wegen muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Belege brauchst du für die Meldung nicht.

Für diese Linien gilt das Pünktlichkeitsversprechen

Das Pünktlichkeitsversprechen gilt ausschließlich für DVG-Linien im Duisburger Stadtgebiet. Es gilt nicht für Linien von NIAG, STOAG oder den Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn.

FAQ

Fragen & Antworten zum Pünktlichkeitsversprechen

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