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Schülerticket-Service

So klärst du Antrag, Schulnachweis und Kostenübernahme

Diese Seite hilft dir weiter, wenn du ein Schülerticket nutzt oder beantragen möchtest. Du findest hier Infos zu Antrag, Schulnachweisen, Schuljahreswechsel und den verschiedenen Bestellwegen.

Nicht für alle Schulen in Duisburg ist die DVG zuständig. Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten der Schulen in Duisburg finden Sie hier.

Mit Kostenübernahme oder als Selbstzahler

Das Deutschlandticket Schule ist das aktuelle Schülerticket in Duisburg. Ältere Schülertickets wie das SchokoTicket gibt es derzeit in Duisburg nicht.

Für das Deutschlandticket Schule gibt es zwei Wege: Du kannst die Prüfung der Kostenübernahme durch die Stadt Duisburg beantragen oder das Ticket direkt als Selbstzahler bestellen.

Mit Kostenübernahme

Die Stadt Duisburg prüft, ob Schülerfahrkosten ganz oder teilweise übernommen werden. Bei Bewilligung zahlst du nur den vorgesehenen Eigenanteil.

Mehr zur Bestellung mit Kostenübernahme

Als Selbstzahler

Du bestellst das Deutschlandticket Schule direkt bei der DVG zum regulären Preis. Eine Prüfung durch die Stadt Duisburg findet dann nicht statt.

Mehr zur Bestellung als Selbstzahler

Gut zu wissen

Infos zu Preis, Gültigkeit und Leistungen findest du auf der Seite Deutschlandticket Schule.

Zur Ticketseite Deutschlandticket Schule

Nicht für alle Schulen in Duisburg ist die DVG zuständig

Schülerticket mit Kostenübernahme

Diesen Weg nutzt du, wenn die Stadt Duisburg prüfen soll, ob Schülerfahrkosten ganz oder teilweise übernommen werden. Dabei werden die Prüfung der Kostenübernahme und die Bestellung des Schülertickets zusammen beantragt. 

Wer über die Kostenübernahme entscheidet

Über die Kostenübernahme entscheidet die Stadt Duisburg, nicht die DVG. Zuständig ist das Amt für Schulische Bildung.

Die DVG richtet das Ticket ein, wenn die Kostenübernahme bewilligt wurde und die Daten an die DVG übermittelt wurden. Den Antrag stellst du am besten über das Schülerportal oder über das Schulsekretariat:

Diese Wege sind möglich

  • Schülerportal: Über das Schülerportal kannst du dich registrieren, deine Daten eingeben, den Antrag stellen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
  • Schulsekretariat: Den Antrag und den Bestellschein erhältst du im Schulsekretariat. Die Schule leitet deinen Antrag an das Amt für Schulische Bildung weiter.

Was nach der Prüfung passiert

Über das Ergebnis erhältst du einen schriftlichen Bescheid vom Schulamt der Stadt Duisburg. 

Wenn die Kostenübernahme bewilligt wird, gibt die Stadt Duisburg die Daten an die DVG weiter. Das Schülerticket kann dann mit dem entsprechenden Eigenanteil eingerichtet werden.

Was bei einer Ablehnung gilt

Wird die Kostenübernahme abgelehnt, kann dein Antrag trotzdem als Selbstzahler-Abo weiterlaufen. Das gilt aber nur, wenn du im Antrag folgendes Feld für die Selbstzahler-Option angekreuzt hast: „Bei Ablehnung durch das Amt für schulische Bildung beantrage ich das Schüler-Ticket zum Selbstkostenpreis.“ 

Nur mit dieser Einwilligung werden die nötigen Daten an die DVG weitergegeben. Ohne diese Einwilligung musst du selbst aktiv werden und das Ticket bei der DVG neu bestellen.

Gut zu wissen

Wie die Prüfung der Kostenübernahme grundsätzlich funktioniert und welche Entfernungen dabei eine Rolle spielen, findest du im Abschnitt Orientierung zur Kostenübernahme

Empfehlung der DVG

Wenn die Kostenübernahme geprüft werden soll, nutze das Schülerportal oder wende dich an das Schulsekretariat deiner Schule

Zum Schülerportal der Stadt Duisburg

Schülerticket als Selbstzahler bestellen

Diesen Weg nutzt du, wenn schon feststeht, dass keine Kostenübernahme durch die Stadt Duisburg geprüft werden braucht oder wenn du das Ticket direkt zum regulären Preis bestellen möchtest.

Diese Wege sind möglich

  • AuftragsCenter Abo 
  • Per E-Mail mit Antrag aus dem Download-Bereich
  • Per Post mit Antrag aus dem Download-Bereich
  • persönlich im KundenCenter mit Lichtbildausweis 

Wann dein Abo starten kann

Wenn du dein Abo online über das AuftragsCenter, per E-Mail oder per Post beantragst, sollte dein Antrag bis spätestens zum 20. des Vormonats eingehen.

Im KundenCenter kann der Abschluss sofort bearbeitet werden.

Gut zu wissen

Infos zu Preis, Gültigkeit und Leistungen findest du auf der Ticketseite Deutschlandticket Schule.

Empfehlung der DVG

Wenn du das Schülerticket direkt als Selbstzahler online bestellen möchtest, nutze am besten das AuftragsCenter.

Im AuftragsCenter online bestellen 

Im DVG-KundenCenter bestellen: Termin im KundenCenter vereinbaren

Schulnachweis für den Abo-Abschluss

Für den Abschluss des Deutschlandticket Schule kann ein Schulnachweis nötig sein. Das hängt vom Alter ab. 

Unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren ist kein zusätzlicher Schulnachweis erforderlich. Die Angabe der Schule reicht aus.

Ab 16 Jahren

Für Personen ab 16 Jahren ist ein Schulnachweis erforderlich. Reiche sie passend zu deinem Antragsweg ein.

Wenn du ein Bestellformular aus Papier nutzt, reicht entweder eine beigelegte Schulbescheinigung oder die Bestätigung der Schule direkt auf dem Formular.

Schulnachweis beim Schuljahreswechsel

Ob du zum neuen Schuljahr einen neuen Schulnachweis einreichen musst, hängt vom Alter ab.

Unter 16 Jahren

Unter 16 Jahren ist kein jährlicher Schulnachweis nötig. Das Abo läuft weiter, solange die Schule im Antrag eingetragen ist und die Person noch nicht 16 Jahre alt ist.

Ab 16 Jahren

Ab 16 Jahren ist für jedes Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung nötig. Wenn du sie rechtzeitig einreichst, kann das Abo weiterlaufen.

So reichst du den Nachweis ein

  • Im Schülerportal lädst du den Nachweis direkt hoch. 
  • Im AuftragsCenter kannst du eine Kopie des Nachweises hochladen. 
  • Per E-Mail sendest du den Nachweis als Anhang mit. 
  • Per Post sendest du eine Kopie des Nachweises mit.

Kulanz nach den Sommerferien

Das Deutschlandticket Schule endet nicht direkt mit dem Schuljahresende. Es läuft in der Regel bis zum Ende des Monats weiter, in dem das neue Schuljahr nach den Sommerferien beginnt.

In dieser Zeit kannst du den neuen Schulnachweis noch einreichen.

Beispiel

Beginnt das neue Schuljahr im August, läuft das Abo in der Regel bis Ende August weiter. Liegt der neue Schulnachweis bis dahin vor, kann das Ticket ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Schulnachweis im AuftragsCenter Abo einreichen

Kündigung durch die DVG bei fehlendem Nachweis

Für Personen ab 16 Jahren kann die DVG das Schülerticket nach Ablauf eines Schuljahres kündigen, wenn kein gültiger Schulnachweis vorliegt.

Das konkrete Kündigungsdatum steht im Schreiben der DVG.

Wenn du den Nachweis nachreichst

Reichst du den Schulnachweis fristgerecht nach, kann die Kündigung zurückgenommen werden. Dein Abo kann dann um ein weiteres Schuljahr weiterlaufen.

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, wird die Chipkarte gesperrt.

Wenn deine Chipkarte gesperrt wurde

Wenn du eine aktuelle Schulbescheinigung hast, kann die Sperrung im KundenCenter nachträglich aufgehoben werden.

Nachweis im KundenCenter einreichen: Termin im KundenCenter buchen

Besonderheit bei Kostenübernahme durch die Stadt Duisburg

Wenn du nicht Selbstzahler bist, also die Schülerfahrkosten ganz oder teilweise von der Stadt Duisburg übernommen werden, kann die Sperrung nicht im KundenCenter aufgehoben werden.

In diesem Fall musst du über das Schülerportal einen neuen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten stellen.

Zum Schülerportal der Stadt Duisburg

Orientierung zur Kostenübernahme

Die folgenden Informationen helfen dir einzuschätzen, wann eine Kostenübernahme möglich sein kann. Die rechtliche Prüfung übernimmt aber nicht die DVG, sondern die Stadt Duisburg.

Wer entscheidet

Über die Kostenübernahme entscheidet das Amt für Schulische Bildung der Stadt Duisburg. Die DVG informiert nur zur Orientierung und hat keinen Einfluss auf Prüfung, Vorgaben oder Entscheidung.

Rechtsgrundlage sind die geltenden Vorgaben zur Übernahme von Schülerfahrkosten, insbesondere die Schülerfahrkostenverordnung NRW.

Wann eine Kostenübernahme möglich ist

Ein Anspruch kann bestehen, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen zuständigen Schule eine bestimmte Entfernung überschreitet.

  • Grundschule oder Förderschule: mehr als 2 Kilometer
  • Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Förderschule in der Sekundarstufe I: mehr als 3,5 Kilometer
  • Gesamtschule, Gymnasium in der Sekundarstufe II oder Berufskolleg: mehr als 5 Kilometer

Wichtig: Für die Prüfung zählt nicht automatisch die Schule, die tatsächlich besucht wird. Maßgeblich ist in der Regel die nächstgelegene zuständige Schule der gewählten Schulform.

Weitere Gründe für eine Prüfung

Auch bei kürzerem Schulweg kann ein Anspruch geprüft werden, zum Beispiel wenn:

  • der Schulweg besonders gefährlich ist 
  • gesundheitliche Gründe vorliegen 

Gut zu wissen

Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 6 bis 8 Wochen.

Wenn sich später herausstellt, dass ein Anspruch besteht, erfolgt eine mögliche Erstattung nur über das Amt für Schulische Bildung. Eine Erstattung durch die DVG ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Übernahme der Fahrtkosten findest du auf der Website des Amts für Schulische Bildung der Stadt Duisburg.

Zum Amt für Schulische Bildung

FAQ

Fragen & Antworten zum Service rund um Schülertickets

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