Angenehm mobil – unser Rundum-Service
Gut unterwegs mit der DVG. Denn wir bieten einen komfortablen Rundum-Service für unsere Fahrgäste.
Die Mobilitätsgarantie
Ist ein Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mehr als 20 Minuten verspätet und besteht keine andere Fahrmöglichkeit, können unsere Fahrgäste die Mobilitätsgarantie beanspruchen. Das bedeutet, dass sie – sofern sie ein gültiges Ticket für die verspätete oder entfallene Fahrt haben – alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren können.
Die Kosten dafür werden erstattet:
- beim Fernverkehrszug komplett,
- beim Taxi sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro.
Dazu muss ein Erstattungsformular ausgefüllt und zusammen mit dem Ticketnachweis sowie der Taxiquittung bzw. dem Zug- oder dem Sharingticket eingereicht werden.
>> Zum digitalen Erstattungsformular* <<
*Weiterleitung zur externen Website Mobilitätsgarantie-NRW
Übrigens: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht, wenn Verspätungen durch höhere (Natur-)Gewalt, Unwetter, Bombendrohungen oder Streiks verursacht werden.
Wer es lieber klassisch mag, kann den Erstattungsantrag auch per Post einreichen oder im DVG-KundenCenter abgeben. Der Antrag wird dort aufgenommen und an das verantwortliche Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Nach der erfolgreichen Beantragung werden die Kosten per Konto-Überweisung erstattet.
Den Erstattungsantrag sowie den Infoflyer zur Mobilitätsgarantie NRW sind im Downloadbereich unten auf dieser Seite zu finden.
Weitere Informationen zur Mobilitätsgarantie und zu den Erstattungsregeln inklusive Beispielen gibt es auf der Website vom mobil.nrw.
Pünktlichkeitsgarantie („Immer nach Plan“)
Wir sind pünktlich. Versprochen! Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dann erhalten unsere Fahrgäste den Fahrpreis zurück, sofern sie mit unseren Linien mindestens 10 Minuten später – als in der Fahrplanauskunft oder im Fahrplanbuch ausgewiesen – ihre Zielhaltestelle erreichen.
Weitere Informationen zu „Immer nach Plan“.
Übrigens: Eine Kombination aus der Mobilitäts- und der Pünktlichkeitsgarantie ist nicht möglich. Sollte ein Antrag auf Erstattung aus der Mobilitätsgarantie gestellt worden sein, so erfolgt keine Erstattung aus dem Pünktlichkeitsversprechen „Immer nach Plan“.
Halt auf Wunsch
Bei uns haben Fahrgäste ihre ganz persönliche Haltestelle: immer abends, nach 20 Uhr, auf allen DVG-Linien (außer der Linie SB40). Einfach dem Fahrpersonal rechtzeitig (also spätestens eine Haltestelle vorher) Bescheid geben, wo der Bus halten soll. Der Bus hält an geeigneter Stelle zwischen den regulären Stationen, eventuell sogar gleich vor der Haustür. Der Ausstieg erfolgt vorne beim Fahrpersonal.
Voraussetzung ist, dass ein sicherer Ausstieg möglich ist und es durch den zusätzlichen Ausstieg keine Verspätung gibt bzw. falls der Bus bereits verspätet unterwegs ist, keine weitere Verspätung entsteht. Zudem darf zwischen zwei regulären Haltestellen nur einmal zusätzlich gehalten werden. Natürlich muss sich der zusätzliche Halt auch direkt auf dem Linienweg befinden. Umwege sind nicht möglich.
Taxi-Rufservice
Mit dem Taxi-Rufservice kann ein Taxi direkt zur Haltestelle bestellt werden. Unsere Fahrgäste sagen einfach dem Fahrpersonal bei Fahrtbeginn Bescheid, wann sie aussteigen und wo sie von einem Taxi abgeholt werden wollen. Täglich ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen den ganzen Tag.
Mit dem Rad unterwegs
Fahrräder können in unseren Bussen und Bahnen ganztägig mitgenommen werden. Sind Bus oder Bahn voll besetzt, entscheidet das Fahrpersonal, ob das Rad noch mitgenommen werden kann. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Für das Fahrrad wird ein FahrradTicket benötigt. Alle, die ein Ticket2000 haben, können ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Weitere Informationen zur Mitnahme von Fahrrad & Co. in Bus & Bahn
Mit dem Hund in Bus und Bahn
Hunde fahren in unseren Bussen und Bahnen kostenlos. Allerdings muss das Tier stets begleitet und in unseren Fahrzeugen sowie an den Haltestellen an der Leine geführt werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.