Immer nach Plan – unser Pünktlichkeitsversprechen

Wir bringen dich sicher ans Ziel. Unser Ziel ist es, dass du sicher, bequem und pünktlich ankommst.

Solltest du mit einer unserer Linien mehr als 10 Minuten später ankommen als im Fahrplan angegeben, erstatten wir dir den Preis für eine Einzelfahrt zurück.

So funktioniert es:
Um die Rückerstattung zu erhalten, musst du unser Online-Formular nutzen: Zum Online-Formular.
Wähle im ersten Schritt „Pünktlichkeitsversprechen“ aus und gib die erforderlichen Informationen wie DVG-Linie, Fahrtzeit und deine Kunden- oder Kartennummer an.
Bitte beachte, dass Verspätungen unter 10 Minuten oder Anträge, die bereits im Rahmen der Mobilitätsgarantie gestellt wurden, nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Melde die Verspätung innerhalb von 3 Werktagen.
  • Du hast 3 Monate Zeit, die Erstattung im KundenCenter abzuholen.
  • Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Die wichtigsten Fakten rund um die Rückzahlung sowie weitere Hinweise findest du weiter unten: zu den Rahmenbedingungen unserer Aktion „Immer nach Plan“


Immer nach Plan-Linien

Unser Pünktlichkeitsversprechen gilt ausschließlich für DVG-Fahrzeuge und -Linien auf dem Duisburger Stadtgebiet.

Linie Strecke
901 DU Obermarxloh–Monning
903 Watereck–DU Hüttenheim
U79 Meiderich Bf–Kesselsberg
905 Alt-Walsum–Overbruch–Walsum–Fahrn–Röttgersbach–Marxloh
906 Marxloh–Röttgersbach–Fahrn–Walsum–Overbruch–Alt-Walsum
907 Beeckerwerth–Beeck–Hamborn–Marxloh–Fahrn
908 Hamborn–Neumühl–Buschhausen
909 Hamborn–Röttgersbach–Neumühl–Obermeiderich–Mittelmeiderich
910 Mittelmeiderich–Obermeiderich–Neumühl–Röttgersbach–Hamborn
916 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Mittelmeiderich–Obermeiderich
917 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Laar–Beeck–Untermeiderich–Meiderich–Obermeiderich
920 Rumeln-Kaldenhausen–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte–Neudorf
921 Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
922 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Ruhrort–Beeckerwerth
923 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Baerl
924 Kaldenhausen–Rumeln–Friemersheim–Logport–Rheinhausen–Winkelhausen
925 Rumeln–Kaldenhausen–Friemersheim–Rheinhausen
926 Homberg–Hochheide–Essenberg–Stadtmitte–Neudorf
928 Winkelhausen–Asterlagen–Stadtmitte–Neudorf–Bissingheim
930 Duissern–Neudorf–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte
931 Stadtmitte–Hochfeld–Wanheimerort–Neudorf–Duissern
933 Neuenkamp–Stadtmitte–Neudorf
934 Stadtmitte–Neudorf–Wedau–Buchholz–Großenbaum
939 Duissern–Neudorf–Stadtmitte
940 Rahm–Großenbaum–Buchholz–Wanheim–Huckingen
941 Mündelheim–Ehingen–Hüttenheim–Huckingen–Buchholz–Wedau
942 Ehingen–Serm–Ungelsheim–Huckingen–Buchholz–Bissingheim
SB40 Walsum–Stadtmitte
NE1 Neumühl–Obermarxloh–Marxloh–Hamborn–Laar–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE2 Rumeln–Bergheim–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
NE3 Dinslaken–Walsum–Fahrn–Marxloh–Hamborn–Meiderich–Stadtmitte
NE4 Huckingen–Buchholz–Wedau–Neudorf–Stadtmitte
NE5 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE6 Hüttenheim–Wanheim–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte

Rahmenbedingungen „Immer nach Plan‘‘

Wir sind pünktlich. Versprochen!
Und wenn nicht, dann erhalten unsere Kund*innen den Fahrpreis zurück – sofern sie ihre Zielhaltestelle mindestens 10 Minuten später erreichen als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen ist.

Bitte beachtet:

  • Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen über unser Online-Formular gemeldet werden: Zum Online-Formular
  • Die Abholung der Erstattung muss innerhalb von drei Monaten (ab dem Vorfallstag) erfolgen.

Bitte habt Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.

  1. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzten VRR-Tickets. Tickets von anderen Verbünden (VRS, AVV) und Tickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
  2. Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A für Erwachsene bzw. Kinder. Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets sein.

  3. Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen, wird lediglich eine Erstattung des Fahrpreises für eine Person – den*die Ticketinhaber*in – vorgenommen.

  4. Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende DeutschlandTicket Schule (38 Euro), Semestertickets sowie Sozialticket wird aufgrund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet. Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten DeutschlandTicket Schule (14 Euro, 7 Euro, 0 Euro) durchgeführt wurden, welches über den Schulträger bezogen wird.

  5. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen (bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten vorgenommen).

  6. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in den KundenCentern der am Pünktlichkeitsversprechen teilnehmenden Verkehrsunternehmen gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.

  7. Die Aktion Pünktlichkeitsversprechen ist eine freiwillige Leistung der teilnehmenden Verkehrsunternehmen gegenüber ihren Kund*innen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält.

  8. Bitte habt Verständnis, dass Ansprüche auf Fahrpreiserstattungen aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen sind.

  9. Das Pünktlichkeitsversprechen basiert auf der korrekten und vollständigen Angaben aller relevanten Informationen durch den*die Kund*in, welche verbindlich sind. Sollte der*die Kund*in zwei Mal fehlerhafte oder unstimmige Angaben machen, wird er darauf hingewiesen. Beim dritten Fall erfolgt der temporäre Ausschluss vom Pünktlichkeitsversprechen für drei Monate.