Fahrräder & E-Tretroller in Bus & Bahn

Fahrräder, E-Tretroller bzw. eScooter und Co. sind schnell und praktisch. Doch wie ist das mit der Mitnahme in Bussen und Bahnen? Auf dieser Seite erklären wir, was erlaubt ist und welche Geräte man wann mitnehmen darf.

Fahrräder in Bus & Bahn

Mitnahme, Einstieg & Ausnahmen

Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in allen Straßen-/Stadtbahnen und in Bussen jederzeit erlaubt – das gilt auch für E-Bikes. Bei der Mitnahme muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad sicher abgestellt ist und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet. 

Es gibt in allen Fahrzeugen Bereiche für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und Fahrräder. Diese sind durch Piktogramme innen und außen am Fahrzeug gekennzeichnet. In den Bahnen auf den Linien 901 und 903 sind es die Niederflurbereiche, in den Bahnen der Linie U79 die Bereiche mit den parallel zur Fahrtrichtung angeordneten Sitzen und in Bussen die ausgewiesenen Bereiche, in denen sich keine Sitze bzw, Klappsitze befinden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, denn es muss im Fahrzeug genügend Platz für das Fahrrad vorhanden sein. Falls die oben benannten Bereiche bereits belegt sind (z. B. durch Kinderwagen oder Rollstühle) kann das Fahrpersonal darum bitten, dass ein Fahrgast mit Fahrrad aussteigt oder auf das nächste Fahrzeug zu warten. So wird auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Rücksicht genommen und die Sicherheit aller Fahrgäste sicher gestellt. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Benötigte Tickets

Um ein Fahrrad mitzunehmen, wird ein FahrradTicket (Preis 2021: 3,60 Euro) benötigt. Dieses ist ab Entwertung für ein Fahrrad 24 Stunden lang im gesamten VRR-Gebiet für beliebig viele Fahrten (auch Rund- und Rückfahrten) gültig.  

Bei folgenden Tickets ist die Fahrradmitnahme im VRR.Gebiet kostenlos, damit wird also kein FahrradTicket benötigt:

Zusammengeklappte Falträder oder Laufräder für kleine Kinder gelten aufgrund ihrer Größe übrigens als Gepäckstück und dürfen ohne FahrradTicket mitgenommen werden. 


E-Tretroller (eScooter) in Bus & Bahn

Alle Antworten auf Fragen rund ums Thema E-Tretroller im ÖPNV:

Das kommt ganz drauf an. Grundsätzlich dürfen E-Tretroller in Bus und Bahn mitgenommen werden. Sie müssen aber zusammenklappbar sein. Während der Fahrt und auf dem Bus- oder Bahnsteig müssen E-Tretroller immer zusammengeklappt werden. Es kommt auch auf die Größe und das Gewicht des E-Tretrollers an. Kleine und leichte E-Tretroller (unter 15 kg Gewicht; Länge unter 115 cm) können im zusammengeklappten Zustand als „Handgepäck” mitgenommen werden. Größere und schwere E-Tretroller (ab 15 kg Gewicht; Länge über 115 cm) fallen unter die gleichen Bedingungen wie Fahrräder. Womöglich ist dafür dann das Lösen eines FahrradTickets nötig.

E-Tretroller, die man nicht zusammenklappen kann, sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen und dürfen nicht in Bus und Bahn mitgenommen werden. Das Fahrpersonal kann entscheiden, dass der E-Tretroller nicht mitgenommen werden darf, wenn das Fahrzeug zu voll ist, die Sicherheit des Betriebs in Gefahr ist oder andere Fahrgäste davon beeinträchtigt werden.

Die Anzahl ist vorerst nicht begrenzt. Es muss aber sichergestellt sein, dass genügend Platz für die E-Tretroller und andere Fahrgäste zur Verfügung steht und niemand gefährdet wird.

Kleine und leichte E-Tretroller (unter 15 kg Gewicht; Länge unter 115 cm) können im zusammengeklappten Zustand als „Handgepäck” mitgenommen werden – dafür musst du nichts extra bezahlen. Größere und schwere E-Tretroller (ab 15 kg Gewicht; Länge über 115 cm) fallen unter die gleichen Bedingungen wie Fahrräder. Fahrgäste mit einem Ticket2000 oder einem Bärenticket können ihren großen E-Tretroller ohne Zuzahlung mitnehmen. Alle anderen benötigen ein FahrradTicket.

Sogenannte „selbstbalancierenden Fahrzeuge” dürfen in Bussen und Bahnen nicht mitgenommen werden.


Mitnahmeregelung im VRR und bei der DB

Im gesamten VRR-Gebiet ist die Fahrrad- oder eScooter-Mitnahme an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich auch ganztägig möglich. Es kann aber sein, dass andere Verkehrsunternehmen im Verbund Ausnahmen von dieser Regelung machen und zum Teil eingeschränkte Mitnahmezeiten anbieten.

DB-Züge mit Gepäck- oder Mehrzweckwagen/-abteil sind im Fahrplan mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Diese Züge nehmen jederzeit Fahrräder und E-Tretroller mit. Diese müssen dann am Gepäckabteil selbst abgegeben bzw. dort abgestellt und beim Ausstieg wieder dort abgeholt werden.

S-Bahnen und Züge ohne Mehrzweckabteil können Fahrräder und E-Tretroller montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 9 Uhr nicht mitnehmen. Zu allen anderen Zeiten kann man ein Fahrrad oder einen E-Tretroller im Türbereich abstellen.

Informationen zu den Regeln anderer Verkehrsunternehmen sind auf den jeweiligen Unternehmensseiten oder in den allgemeinen Beförderungsbedingungen des VRR zu finden.