MSV-KombiTicket-Portal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das KombiTicket-Portal der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Stand: 17.07.2026
1. Allgemeines, Kundeninformation, Vertragssprache
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über das KombiTicket-Portal der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (nachfolgend auch nur Portal genannt) bestellten KombiTickets zwischen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (nachfolgend DVG genannt), dem MSV Duisburg und deren Tages- und Dauerkartenkäufer.
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die Beförderungs-, Abonnementbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt) in der vom Kunden bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/ abrufbar sind.
Im Fall von Widersprüchen gelten die genannten Dokumente in folgender Reihenfolge:
Tarifbestimmungen des VRR
Beförderungsbedingungen des VRR
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bedingungen für den Online-Vertrieb der DVG
Bedingungen des MSV Duisburg
(3) Zur Abwicklung der Bereitstellung und Abrufes von KombiTickets bedient sich die DVG einem IT- Dienstleister. Bei dem IT-Dienstleister handelt es sich um Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich
(4) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.
2. Ticketabruf
(1) Um ein KombiTicket erstellen zu können, ist zunächst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte des MSV Duisburg notwendig:
(2) Das KombiTicket ist kostenlos und hat eine Gültigkeit von 0:00 Uhr – 23:59 Uhr am Spieltag und berechtigt zur freien Fahrt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Auf der erworbenen Eintrittskarte (bei Erwerb der Eintrittskarte durch Print@home oder mobile Ticket) ist ein Barcode mit einer Nummer aufgedruckt, der zur Erstellung eines KombiTickets benötigt wird. Zur Erstellung des KombiTickets muss der Barcode in einem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. Außerdem muss der vollständige Name des Nutzers, das Geburtsdatum des Nutzers, das Geschlecht sowie eine E-Mail-Adresse des Nutzers angegeben werden. Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären sowie bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Das erstellte KombiTicket kann der Nutzer in eine Wallet übertragen oder in der Webanwendung vorzeigen. Eine Übertragung des KombiTickets an eine andere Person ist bis 24 Stunden vor dem Spieltag eines Heimspiels des MSV Duisburg möglich. Das KombiTicket ist als Fahrausweis nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, auf die das KombiTicket ausgestellt wurde, gültig.
(3) Im Rahmen der Registrierung für das Portal erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und bestätigt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
4. Gültigkeit und Nutzung des KombiTickets
(1) Die bestellten KombiTickets können unmittelbar nach deren Bereitstellung im Kundenbereich des Portals eingesehen und angezeigt werden.
Alternativ kann der Kunde das Ticket in eine Wallet (Android oder Apple) laden und es von dort aus abrufen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Bei Nutzung der Wallet obliegt es dem Kunden darauf zu achten, dass das mobile Endgerät des Kunden mindestens einmal nach dem Ticketabruf eine Internetverbindung hatte, damit sich das Ticket aktualisiert. Ansonsten wird kein gültiges Ticket angezeigt. Ein Ausdruck oder Screenshot ist nicht gültig.
(2) Bei den KombiTickets handelt es sich um persönliche Tickets. Diese gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis.
(3) Das vom Kunden abgerufene KombiTicket ist im angegebenen Geltungszeitraum und -bereich gültig. Es ist bereits vor Betreten eines Fahrzeugs zu erwerben. Vor dem Betreten des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
(4) Zu Kontrollzwecken ist das über das Portal abgerufene Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät während der Fahrt ständig mitzuführen.
(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges Ticket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültiges Ticket gemäß den Bestimmungen des VRR-Gemeinschaftstarifs gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß den geltenden Beförderungsbedingungen, https://www.vrr.de/de/service/downloads wenn der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Kontrollzeitpunkt gegenüber dem bedienenden Verkehrsunternehmen nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen KombiTickets war.
5. Speicherung der Vertragsdaten
Die Bestellung mit Einzelheiten zum Ticketabruf wird von der DVG gespeichert. Über das Portal hat der Kunde einen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die AGB können jederzeit im Portal aufgerufen werden. Wenn der Kunde Einzelheiten zu dem abgerufenen Ticket für eigene Zwecke sichern möchte, kann dieser zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.
6. Verlust und Missbrauch der Zugangsdaten
Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Ticketdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an mobilesticket@dvg-duisburg.de zu melden. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen.
7. Änderung dieser AGB
Die DVG hat das Recht die vorliegenden AGB einseitig, ohne Zustimmung des Kunden, zu ändern, wenn von der Änderung keine Hauptleistungspflichten der Vertragspartner betroffen sind und einer der folgenden Fälle vorliegt:
nach Vertragsschluss treten unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen ein oder Lücken werden offenbar und ohne die Änderung der AGB wird das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört; oder
die Änderung der AGB wird erforderlich aufgrund der Einführung neuer Funktionen oder Produkte, Änderung von Bezeichnungen oder Prozessen und der Kunde wird durch die Änderung der AGB nicht schlechter gestellt als er im Moment des Vertragsschlusses stand. In allen anderen Fällen muss die DVG vor der Änderung der AGB die Zustimmung des Kunden einholen.
8. Verfügbarkeit und Änderungen von Diensten
(1) Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der verfügbaren Dienste im Portal nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DVG. Die DVG bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit ihrer Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
(2) Die DVG ist jederzeit berechtigt, auf dem Portal unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Dienstanbieter wird hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.
9. Haftung und Gewährleistungsrechte
Im Rahmen der Nutzung des Portals haftet die DVG nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch die DVG oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die DVG unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die DVG nicht. Im Übrigen ist die Haftung der DVG für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen der DVG.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(4) Die DVG übernimmt keine Garantie der jederzeitigen Erreichbarkeit oder Nutzung des Portals.
(5) Für den Inhalt der Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.
(6) Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
10. Streitbeilegungsverfahren/ Online-Streitbeilegung
Wir sind bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucher-schlichtungsstelleteilzunehmen. Die für uns zuständige Schlichtungsstelle ist die:
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
11. Schlussbestimmungen
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz der DVG ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der DVG vereinbart. Die DVG ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.