Allgemeine Geschäftsbedingungen: myBUS & myBUS-App

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Bungertstr. 27, 45130 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HR B 50 (nachfolgend „DVG“) gelten für die Inanspruchnahme der von der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG angebotenen Personenbeförderungsleistungen („Leistung/en“) mittels Stadt-, Straßenbahn, Bussen und Großraum - Fahrzeugen (nachfolgend „myBUS“) sowie für die Nutzung der myBUS Software („App“).

§ 1 Vertragsgegenstand

Die DVG bietet dem Nutzer der App („Nutzer“) die Leistung unter Vorbehalt der Registrierung des Nutzers gemäß Ziff. 2 dieser AGB, der Verfügbarkeit der App, der Verfügbarkeit des Fahrzeuge, der Einhaltung der ausgewiesen Beförderungsbedingungen und der Zahlung des vertraglich vereinbarten Beförderungsentgelts gemäß Ziff. 8 dieser AGB an.

Die Leistung des myBUS kann nur über die App myBUS bestellt werden. Die anderen Verkehrsmittel sind sowohl digital über die App als auch nicht digital buchbar. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann mittels internetfähiger mobiler Endgeräte (z. B. Smartphones) in den jeweiligen App Stores heruntergeladen und genutzt werden. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von der DVG nicht geschuldet.

Die DVG setzt zur Erbringung der Leistung Fahrer ein, die im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung sind, sofern das Gesetz dies erfordert. Die DVG verfügt über die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigungen.

§ 2 Registrierung / Konto des Nutzers

1. für den myBUS

Der Ticketdienst für den myBUS wird von dem Unternehmen Cubic Transportation Systems (Deutschland) GmbH Alter Fischmarkt 11, 20457 Hamburg (kurz: Cubic) bereitgestellt. Um den myBUS-Service der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte registrieren:

  • E-Mail-Adresse
  • Handy-Nummer
  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • gewünschtes Bezahlverfahren
  • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift)

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten

bei Änderungen (Persönliche Daten oder Angaben zum Bezahlverfahren) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des myBUS-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (VRR) in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der myBUS-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und über die Zahlungsweise Prepaid teilnehmen. Ein Anspruch auf Registrierung für den myBUS-Service besteht nicht.

Die DVG behält sich vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, sofern berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass die gemäß Abs. 3 erforderlichen Daten nicht korrekt sind bzw. konkreter Anlass besteht anzunehmen, dass sich der Nutzer nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder gegen geltendes Recht verstößt, ist die DVG berechtigt sein Konto zu sperren, es sei denn der Verstoß ist nur unwesentlich oder dem Nutzer nicht zurechenbar. Eine Sperrung ist auch zulässig, soweit die DVG ein sonstiges berechtigtes Interesse an ihr hat und die Sperrung für den Nutzer nicht unzumutbar ist.

2. für Handyticket

Der Ticketdienst für die restlichen ÖPNV-Tickets wird von dem Unternehmen HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Weidestraße 120b, D-22083 Hamburg bereitgestellt.

Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei registrieren:

  • Handy-Nummer,
  • Name und vollständige Adresse (gilt nicht für Prepaid)
  • Geburtsdatum (gilt nicht für Prepaid)
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1,
  • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift)
  • gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunftslandes über den Kundenservice der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen.

Die kompletten AGBs der HanseCom Public Transport Ticketing Solution GmbH für das HandyTicket-System der DVG finden Sie unter: https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/dvg/agb.pdf

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit der DVG zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (E-Mail oder App) als Kaufbestätigung seitens der DVG. Mit der myBUS-Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des -Bestellformulars in der myBUS-App. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Kündigung

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch in der App oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen.

Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen am System) oder im Rahmen der Nutzung des myBUS-Services gegen geltendes Recht verstößt:

  • der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
  • eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,
  • der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des myBUS-Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,
  • der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG nicht mitgeteilt hat oder
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der myBUS-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

Ticketerwerb und Nutzung online

Der Nutzer muss sein Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete mobile Endgerät gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrs mittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag bei dem IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt.

Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät mit der registrierten Telefonnummer sowie ein entsprechend gültiger Lichtbildausweis sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und Lichtbildausweis).

Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Lichtbildausweises. Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Nutzer in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit entsprechenden Lichtbildausweis. Unbenommen davon kann der Nutzer weitere Tickets für Mitreisende erwerben. Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. durch leeren Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes. Der Nutzer erkennt, dass das Beförderungsentgelt nicht erstattet werden kann und insbesondere, dass er bei einer vorzeitig beendeten Fahrt keinen Anspruch auf Erstattung hat.

Sperrung

Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline der DVG, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die DVG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass sein Account sofort gesperrt wird.

Stellt die DVG, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird der Account des Nutzers sofort gesperrt. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

§ 3 Bestellung und Inanspruchnahme der Leistung myBUS

Die Bestellung der Leistung erfolgt über das Konto des Nutzers. Der Nutzer gibt den gewünschten Abfahrts- und Zielort in die entsprechende Suchmaske ein.

Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer über die Aktivierung eines Ortungsdienstes seinen aktuellen Standort automatisch ermitteln lassen oder seinen Standort manuell in der App eingeben und diesen Standort als Abfahrtsort angeben. Für die Standortermittlung gelten die Ausführungen der unter www.dvg-duisburg.de/myBUS/datenschutzerklaerung/ abrufbaren Datenschutzerklärung entsprechend.

Nach Eingabe des Zielorts werden in der App die auf der gesuchten Route verfügbaren myBUS, der voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, die Kosten für die Beförderung sowie die voraussichtliche Fahrtdauer für die gewünschte Strecke angezeigt. Der Nutzer kann auf dieser Basis einen myBUS buchen, zu dem ihm Informationen zum bestellten Fahrer und zum Fahrzeug (Name des Fahrers, sowie Bild, Modell und Kennzeichen des Fahrzeugs) in der App angezeigt werden.

Durch Betätigung der Schaltfläche „buchen“ kommt zwischen der DVG und dem Nutzer ein kostenpflichtiger Personenbeförderungsvertrag zu den unter Ziff. 8 genannten Zahlungsbedingungen zustande („Vertrag“). Die folgenden Informationen des Nutzers werden an den Fahrer übermittelt: Name, Abfahrtsort, Zielort und Anzahl der zu befördernden Personen.

Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten. Die Buchung allein für einen Dritten ist nicht zulässig.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf der Fahrt bis zu vier weitere Personen mitzunehmen. Die Anzahl der zu befördernden Personen ist bei der Bestellung anzugeben.

Nach Bestellung des myBUS ist eine Änderung des Fahrtziels nicht möglich. Der Nutzer kann jedoch auf eigenen Wunsch auf dem Weg zum vereinbarten Fahrtziel jederzeit die Fahrt vorzeitig beenden und das Fahrzeug verlassen. Der Fahrer wird über einen geeigneten Ort zum vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Bis zur Abholung durch den myBUS kann die Bestellung unter den Voraussetzungen der Ziff. 16 dieser AGB widerrufen werden.

Die bei der Bestellung angezeigte Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage basiert. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z. B. durch Unfall, Stau), kann die geschätzte von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich per Push-Benachrichtigung über die Ankunft des bestellten myBUS informieren zu lassen.

§ 4 Beförderungsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, sofern nicht Regelungen aus diesen AGB vorgehen: 
https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf 

Der Nutzer hat sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.

Die DVG behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 100 (einhundert) zu berechnen, sofern ein Nutzer den Innenraum des Fahrzeugs in einer Weise verschmutzt, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.

§ 5 Fundsachen

Lässt der Nutzer ihm gehörende Gegenstände im myBUS zurück, hat er sich an den Kundenservice bzw. dem Fundbüro der DVG unter +49 (0)203 604-6152 zu wenden.

Für liegen gelassene Gegenstände im myBUS haftet die DVG nur im Rahmen der Ziff. 12 dieser AGB.

§ 6 Verfügbarkeit der App

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der App myBUS. Die DVG bemüht sich jedoch, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Die DVG hat darüber hinaus das Recht, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Bestehende Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit der myBUS-Fahrzeuge

Die Leistung wird örtlich und zeitlich gegenwärtig ausschließlich innerhalb Duisburgs und in einem bestimmten Zeitraum angeboten. Das genaue Gebiet und der genaue Zeitraum, in dem der myBUS operiert, wird unter folgendem Link detailliert dargestellt: www.dvg-duisburg.de/myBUS.

§ 8 Zahlung

Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Zahlarten und Abrechnung

Der Kunde kann für Bestellungen in der App oder im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • SEPA-Überweisung über giropay
  • Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Einzug

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa(at)logpay "«@&.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung durch SEPA-Überweisung über giropay

Mit Hilfe der Zahlart giropay können Kunden die Bezahlung von Ticketkäufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Das Kaufangebot des Kunden kann nur angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung über giropay erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.

Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)

Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.

Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay (Vorauszahlung)

Mit Hilfe der Zahlart giropay können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.

§ 9 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App

Der Nutzer hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese Dritten weder mitteilen noch ihnen sonst Zugang zu seinem Konto ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Nutzer die DVG umgehend zu informieren.

Der Nutzer hat die App in einer Art und Weise zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten und der mit der App verfolgte Zweck nicht gefährdet wird. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit seines mobilen Endgeräts zur Nutzung der App und für die Aktualität der erforderlichen Software ist der Nutzer selbst verantwortlich.

§ 10 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der App

Der Nutzer erhält an der App ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unter lizenzierbares Recht zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.

Die vertragsgemäße Nutzung ist beschränkt auf

(i) die Installation der App auf einem im unmittelbaren Besitz des Nutzers stehenden System,

(ii) eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Speichern und Ablaufen lassen der installierten App und

(iii) auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der App durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

Der Nutzer ist nur dann berechtigt, die App zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Nutzers durch die DVG zugänglich gemacht werden.

Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die App zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren oder die App öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

Sofern und soweit die App „Open Source Software“ beinhaltet, erhält der Nutzer abweichend von den Absätzen 1-4 dieser Ziff. 10 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software. Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.

Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der App werden dem Nutzer nicht eingeräumt.

Verstößt der Nutzer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte unwirksam. In diesem Fall hat der Nutzer die Nutzung der App unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der App und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder der DVG auszuhändigen. Der Nutzer wird der DVG auf Anforderung schriftlich bestätigen, dass er sämtliche Installationen der App unwiderruflich von seinen Systemen oder Systemen von Dritten gelöscht hat.

§ 11 Ansprüche bei Sachmängeln der App

Wenn die Nutzung der App kostenpflichtig ist, gelten die nachfolgenden Regelungen für Ansprüche bei Sachmängeln der App. Andernfalls sind die Ansprüche des Nutzers im Fall von Sachmängeln der App auf die Rechte aus § 524 BGB beschränkt.

Die App entspricht im Wesentlichen der in diesen AGB enthaltenen Beschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.

Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

Die DVG kann die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine dem Nutzer von der DVG zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung („workaround“). Die DVG kann auch verlangen, dass der Nutzer übersandte Programmteile mit Korrekturen („bug fixes“) einspielt. Den Zeitpunkt der Nacherfüllung kann die DVG nach billigem Ermessen bestimmen.

Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Der Nutzer wird Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen und dabei konkret beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

Sachmängelansprüche des Nutzers verjähren innerhalb von zwölf Monaten nachdem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, es sei denn, die DVG hat den Sachmangel arglistig verschwiegen. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen Sachmängeln bleibt unberührt.

Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzer selbst oder durch Dritte an der App vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Nutzers entfallen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die DVG steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie unsachgemäßen Betrieb oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer zurückzuführen ist.

Der Nutzer kann etwaigen Schadensersatz nur nach Maßgabe von Ziff. 12 dieser AGB geltend machen.

§ 12 Ansprüche bei Rechtsmängeln der App

Wenn die Nutzung der App kostenpflichtig ist, gelten die nachfolgenden Regelungen für Ansprüche bei Rechtsmängeln der App. Andernfalls sind die Ansprüche des Nutzers im Fall von Rechtsmängeln der App auf die Rechte aus § 523 BGB beschränkt.

Die DVG gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzer die DVG von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, die DVG die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzer wird der DVG dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen.

Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der App durch den Nutzer, so kann die DVG nach eigener Wahl entweder die App so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzer die benötigte Befugnis zur Nutzung der App verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit die App durch den Nutzer oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der App mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.

Ansprüche des Nutzers wegen Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten nachdem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, es sei denn die DVG hat den Rechtsmangel arglistig verschwiegen. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen Rechtsmängeln bleibt unberührt.

Der Nutzer kann etwaige Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziff. 12 dieser AGB geltend machen.

§ 13 Haftung

Die DVG haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der DVG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der Anwendungen entstehen. Die DVG haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die DVG auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Ist die Nutzung der App kostenlos für den Nutzer, findet Satz 1 dieses Abs. 2 keine Anwendung; in diesem Fall ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vielmehr ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der DVG und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Die DVG haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen.

Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der DVG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

Die DVG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.

Sämtliche Haftungsansprüche des Nutzers gegen die DVG verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 dieser Ziffer 12.

§ 14 Datenschutz

Die DVG verpflichtet sich den Datenschutz einzuhalten und verweist auf die Datenschutzerklärung.

§ 15 Änderung der AGB

Die DVG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite bzw. in der App mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten diese als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer die App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als Kündigung seines Kontos innerhalb angemessener Frist.

§ 16 Widerruf der Bestellung / Kündigung des Vertrags „myBUS“

Die Bestellung der Leistung myBUS kann vom Nutzer jederzeit vor Abholung durch den myBUS ohne Angabe von Gründen über die App widerrufen werden. Der Fahrpreis wird dennoch fällig. Bei technischen Problemen muss sich der Nutzer zur Prüfung des Sachverhaltes und einer möglichen Erstattung des Fahrpreises an mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de oder telefonisch unter 0203 60 44 555 an die DVG wenden.

Die DVG kann den Vertrag jederzeit bis zur Abholung des Nutzers kündigen, wenn ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hatte, es sei denn dies würde zu einer nur unwesentlichen Verspätung führen. Ein besonderer Kündigungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Fahrer den Nutzer nicht auffindet. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt.

Der Fahrer hat das Recht, die Beförderung vor Fahrtantritt zu verweigern oder die Fahrt vorzeitig zu beenden, wenn Tatsachen vorliegen, die nahelegen, dass der Nutzer gegen die Beförderungsbedingungen aus Ziff. 4 dieser AGB verstößt, insbesondere der Nutzer stark alkoholisiert oder die Sicherheit des Fahrers gefährdet ist.

§ 17 Export- und Importbestimmungen

Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die App Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der App oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.

Der Nutzer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch die DVG steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 18 Sonstige Bestimmungen 

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Version dieser AGB gelten die Bestimmungen der deutschen Version.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2019

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