Neue Tarifreform im VRR zum 1. März 2025
Fokus auf digitalen Tickets
Mit dem DeutschlandTicket und dem elektronischen Tarif eezy hat sich der Kauf von Nahverkehrstickets immer mehr in digitale Verkaufskanäle verlagert. Viele Fahrgäste, die sich neu für ein DeutschlandTicket-Abonnement entscheiden, wählen ein digitales Ticket per App. Diese Entwicklung möchte der VRR im Zuge der Tarifreform weiter fördern.
Folgende Möglichkeiten ergeben sich für die Fahrgäste der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG):
Für regelmäßige Fahrten:
- DeutschlandTicket
- DeutschlandTicket Schule
- DeutschlandTicket Sozial
- DeutschlandTicket Job
- Deutschlandsemesterticket
- Ticket2000
- SozialTicket
Für gelegentliche Fahrten:
- Digitales eezy-Ticket (Preis nach gefahrener Strecke)
- EinzelTicket
- 4er-Ticket (weiterhin auf Papier erhältlich)
- 24-StundenTicket
Zusätzliche Tickets:
- FahrradTicket (24 Stunden gültig)
- Fahrrad-Abo oder Monatsticket
- 1. Klasse-Abo oder Monatsticket
- ZusatzTicket (z. B. für 1. Klasse oder verbundweite Gültigkeit)
Welche Tickets es nicht mehr gibt
- Ticket1000 (inklusive aller Varianten wie 9-Uhr-Ticket)
- YoungTicketPLUS
- BärenTicket
- FirmenTicket-Rabattmodell
- Großkunden-Rabattmodell
- Vorkursticket
- Kurzstreckenticket
Die DVG hat alle Abo-Inhaber bereits über die Änderungen informiert. Die DVG empfiehlt allen Fahrgästen, die solch ein Ticket derzeit nutzen, den Umstieg auf das DeutschlandTicket, damit sie weiterhin flexibel mobil bleiben können. Wer kein alternatives Angebot der DVG nutzen möchte, erhält von der DVG eine Kündigung des Abonnements zum 28. Februar 2025.
Nur noch drei Preisstufen
Der VRR reduziert die Preisstufen von sieben (Kurzstrecke, A1, A2, A3, B, C, D) auf drei. Zukünftig gibt es nur noch eine Preisstufe A für Fahrten innerhalb einer Stadt, eine Preisstufe B für Fahrten bis in die Nachbarstadt oder das direkte Umland sowie die Preisstufe C für die VRR-weite Gültigkeit. Die Kurzstrecke wird nicht mehr verfügbar sein. Die Preisstufe D entfällt ebenfalls.
Abfahren und Umtauschen
Tickets, die zwischen dem 1. Januar 2025 und 28. Februar 2025 erworben wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2025 für Fahrten nach den heute gültigen Regelungen zur Kurzstrecke genutzt werden. Dies gilt nur für Bartickets (auch für Tickets, die zum 1. März 2025 nicht mehr erhältlich sind. Gegen Zahlung des Differenzbetrages tauscht die DVG die Tickets kostenlos bis Ende Februar 2028 gegen ein aktuelles Ticket.
Weitere Informationen und die neuen Tarife gibt es auf der DVG-Internetseite unter www.dvg-duisburg.de.