Maskenpflicht-Sonderkontrolle: Ordnungsamt verhängt zehn Bußgelder

25.11.2020
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Seit Mitte August sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes täglich gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Dienstag an der U-Bahnhaltestelle „Duissern“ statt. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung der Ticketprüfer der DVG insgesamt 3.082 Fahrgäste in 93 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse:

  • In zehn Fällen verhängten die Ordnungsbehörden ein Bußgeld
  • In zwei Fällen musste die DVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen
  • Die Polizei hat bei der Aktion 36 Personalien festgestellt und eine Person festgenommen

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrausweise. Das Ergebnis:

  • 127 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.