„FlexTicket“ – AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Bungertstr. 27, 45130 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HR B 50 (nachfolgend „DVG“) gelten für den Ticketverkauf von mobilen Tickets (nachfolgend „myDVG Ticket“ über das Smartphone oder den PC mit der „FlexTicket“-WebApp und dem „FlexTicket“ Webshop.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (nachfolgend "DVG") und dem Kunden aus dem Ticketverkauf des FlexTicket über das Smartphone oder den Webshop. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (nachfolgend „VRR“) und die dort enthaltenen NRW-Beförderungsbedingungen. Einsehbar unter www.vvr.de

(4) Die FlexTickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von mobilen Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die DVG stellt dem Kunden in einem ersten Schritt eine Software zum Kauf von  FlexTickets zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Smartphone oder PC über ein handelsübliche Weboberfläche (Browser) erreichen kann. Technische Voraussetzung für die die Nutzung des Webshops ist die Internet- Fähigkeit des Endgerätes.

Die WebApp bzw. der Webshop ist über die aktuelle Internetpräsenz der DVG zu erreichen.

(2) Die WebApp und der Webshop ermöglicht es dem Kunden nach erfolgter Registrierung, bargeldlos elektronische FlexTicket-Angebote des VRR zu erwerben. Diese werden auf das Mobiltelefon des Kunden gesendet oder sind als PDF im Webshop auf Papier ausdruckbar. Die angebotenen Ticketarten, deren Gültigkeitsbereich und die Informationen darüber werden vom VRR festgelegt.

(3) Dabei übernimmt die DVG die gesamte Serviceabwicklung gegenüber dem Kunden, wobei die DVG sich dabei weiterer Dienstleistern bedienen kann.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf

(1) Ein Vertrag zwischen der DVG und dem Kunden kommt dadurch zu Stande, dass die DVG das Vertragsangebot des Kunden nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die WebApp oder das Internet-Portal der DVG durch Versendung einer Email annimmt. Im Einzelfall behält sich die DVG vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen.

Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die DVG davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

(2) Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für das FlexTicket, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder im persönlichen Bereich des Webshops unter www.dvg-duisburg.de widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das FlexTicket). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
E-Mail: mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de

(3) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (FlexTicket) zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.

(4) Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

§ 4 Software-Nutzung des FlexTicket

(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die DVG ihren Kunden ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der Software zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, das ihm an der Software eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der Software zu ermitteln.

(3) Die DVG übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der Ticket-Software sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Smartphones o.ä. während der Fahrt.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der DVG angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über das Internet-Portal der DVG zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Kunden, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.

(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die DVG berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die DVG ist weiterhin berechtigt, den Kunden für die Nutzung des FlexTicket zu sperren.

(5) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.

§ 6 Elektronisches Ticket

(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die FlexTicket-Software nur zur Erzeugung von elektronischen Tickets auf einem Smartphones o.ä. oder als ausgedrucktes Ticket aus dem FlexTicket Webshop genutzt werden darf. Tickets auf anderen Speichermedien (z.B. Notebooks) werden nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert.

(2) Das elektronische Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung des Kunden auf das Smartphone o.ä. des Kunden versendet. Die DVG weist jedoch darauf hin, dass die Übertragung des Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernimmt die DVG keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des elektronischen Tickets.

(3) Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

(4) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das Ticket erst im Verkehrsmittel über die Ticket-Software angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.

Einwendungen hiergegen sind ausschließlich an die DVG zu richten:

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
E-Mail: mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de

(5) Es sind zeitgleich mehrere gültige Tickets je Smartphone o.ä. zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer des Tickets.

(6) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Smartphone o.ä. angezeigten elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

(7) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

§ 7 Kosten und Abrechnung

(1) Die FlexTicket-Software wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Internetanbieter für die Zeit des Downloads bzw. der Nutzung entstehen. Die Kosten richten sich dementsprechend nach den jeweils gültigen Preislisten des entsprechenden Anbieters. Diese sind der DVG nicht bekannt und von dieser auch nicht zu vertreten.

(2) Beim Kauf eines FlexTickets entstehende Verbindungsentgelte sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, der DVG nicht bekannt und auch nicht zu vertreten. Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die FlexTicket-Software bezogene Tickets richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen/Tarifen des VRR. Der Fahrpreis wird dem Kunden vor Anforderung des Tickets mitgeteilt.

§ 8 Zahlungsdienstleister LogPay Financial Services GmbH

(1) Die DVG bedient sich zur Abwicklung des gesamten Flextickets eines IT-Dienstleisters, die Digital H GmbH, Düsseldorf und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.

(2) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(3) Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über SEPA-Lastschrift
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
  • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung
  • Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay
  • Abrechnung über PayPal
  • Abrechnung über Apple Pay
  • Abrechnung über Google Pay

Der Vertragsabschluss kommt mit der DVG zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht. Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (ausgenommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

(4) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(5) Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

(6) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(7) Zahlung per Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard […])
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.

(8) Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)

Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.

(9) Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung)

Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.

(10) Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

(11) Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über di eApp/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

(12) Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

(13) Wir geben Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.

Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.

Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.

§ 8 Missbrauch, Sperrung

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines FlexTicket-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen FlexTicket-Zugang im Internet-Portal der DVG zu sperren oder durch die DVG sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den Ticket-Zugang des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos durch die Logpay wird der Zugang zum FlexTicket-System gesperrt.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des FlexTicket-Zugangs eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

§ 9 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

(1) Die DVG haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der DVG zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die DVG nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der DVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der DVG. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die DVG weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des Tickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist, dessen  Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen dementsprechend Anwendung finden. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der DVG wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Die DVG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Ticket-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des FlexTicket-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Ebenso übernimmt die DVG für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der DVG liegt.

§ 10 Kündigung

(1) Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software der DVG unverzüglich zu löschen. Die DVG wird den Ticket-Zugang des Kunden unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen. Die Mobilfunknummer des Kunden wird 6 Monate lang seitens der DVG gespeichert.

(2) Die DVG ist berechtigt, Kundenkonten über die seit 24 Monaten kein Ticketvertrieb stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Kündigung zu löschen.

§ 11 Datenverarbeitung und -schutz

Die DVG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung des FlexTicket-Systems. Die DVG verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz erhalten Sie hier: www.dvg-duisburg.de/flexticket/datenschutz.

§ 12 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2021

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
Telefon: +49 (0)203 604-0
Telefax: +49 (0)203 604-2900
E-Mail: mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen „FlexTicket“.