Immer nach Plan – zuverlässig und pünktlich

Unser Service für alle mit Ticketabo: Bei Verspätung gibt’s Geld zurück.

Wir bringen dich an dein Ziel. Unser Ziel ist es, dass du sicher, bequem und pünktlich ankommst. Wenn du mit unseren Linien dennoch einmal mehr als zehn Minuten später ankommst als im Fahrplan angegeben, erstatten wir den Preis für eine Einzelfahrt zurück. Das gewährleistet unser freiwilliges Serviceangebot „Immer nach Plan“ – sofern du einen personenbezogenen Fahrausweis hast, der durch die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ausgestellt wurde. Bitte gib daher immer deine Kunden- oder Kartennummer an, wenn du eine Erstattung beantragst.

Bitte beachte: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sollte ein Antrag auf Erstattung aus der Mobilitätsgarantie gestellt worden sein, so erfolgt keine Erstattung aus dem Pünktlichkeitsversprechen „Immer nach Plan“.

Verspätungen von weniger als zehn Minuten können wir übrigens leider nicht berücksichtigen. Denn oft haben wir keinen Einfluss darauf, dass sich unsere Fahrzeuge ein wenig verspäten – zum Beispiel, wenn sie zu den Hauptverkehrszeiten oder aufgrund von Baustellen im Stau stehen.

Online-Antrag

Die Rückerstattung kannst du über unserer Formular beantragen. Bitte beachte: Für die Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen zur Fahrt (DVG-Linie, Fahrzeit, Haltestellen, deine Kunden- oder Kartennummer und auch den Wunsch nach Erstattung).

Wichtig: Melde die Verspätung innerhalb von 3 Werktagen. Anschließend erhältst du eine Rückmeldung von uns. Du hast ab dem Vorfalldatum 3 Monate Zeit, die Erstattung im KundenCenter abzuholen. 

Die wichtigsten Fakten rund um die Rückzahlung sowie weitere Hinweise findest du weiter unten in den Rahmenbedingungen unserer Aktion „Immer nach Plan“


Immer nach Plan-Linien

Unser Pünktlichkeitsversprechen gilt ausschließlich für DVG-Fahrzeuge und -Linien auf dem Duisburger Stadtgebiet.

Linie Strecke
901 DU Obermarxloh–Monning
903 Watereck–DU Hüttenheim
U79 Meiderich Bf–Kesselsberg
905 Alt-Walsum–Overbruch–Walsum–Fahrn–Röttgersbach–Marxloh
906 Marxloh–Röttgersbach–Fahrn–Walsum–Overbruch–Alt-Walsum
907 Beeckerwerth–Beeck–Hamborn–Marxloh–Fahrn
908 Hamborn–Neumühl–Buschhausen
909 Hamborn–Röttgersbach–Neumühl–Obermeiderich–Mittelmeiderich
910 Mittelmeiderich–Obermeiderich–Neumühl–Röttgersbach–Hamborn
916 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Mittelmeiderich–Obermeiderich
917 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Laar–Beeck–Untermeiderich–Meiderich–Obermeiderich
920 Rumeln-Kaldenhausen–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte–Neudorf
921 Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
922 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Ruhrort–Beeckerwerth
923 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Baerl
924 Kaldenhausen–Rumeln–Friemersheim–Logport–Rheinhausen–Winkelhausen
925 Rumeln–Kaldenhausen–Friemersheim–Rheinhausen
926 Homberg–Hochheide–Essenberg–Stadtmitte–Neudorf
928 Winkelhausen–Asterlagen–Stadtmitte–Neudorf–Bissingheim
930 Duissern–Neudorf–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte
931 Stadtmitte–Hochfeld–Wanheimerort–Neudorf–Duissern
933 Neuenkamp–Stadtmitte–Neudorf
934 Stadtmitte–Neudorf–Wedau–Buchholz–Großenbaum
939 Duissern–Neudorf–Stadtmitte
940 Rahm–Großenbaum–Buchholz–Wanheim–Huckingen
941 Mündelheim–Ehingen–Hüttenheim–Huckingen–Buchholz–Wedau
942 Ehingen–Serm–Ungelsheim–Huckingen–Buchholz–Bissingheim
SB40 Walsum–Stadtmitte
NE1 Neumühl–Obermarxloh–Marxloh–Hamborn–Laar–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE2 Rumeln–Bergheim–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
NE3 Dinslaken–Walsum–Fahrn–Marxloh–Hamborn–Meiderich–Stadtmitte
NE4 Huckingen–Buchholz–Wedau–Neudorf–Stadtmitte
NE5 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE6 Hüttenheim–Wanheim–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte

Rahmenbedingungen „Immer nach Plan‘‘

Wir sind pünktlich. Versprochen!
Und wenn nicht, dann erhalten Sie Ihren Fahrpreis zurück – sofern Sie Ihre Zielhaltestelle mindestens 10 Minuten später erreichen als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen ist.

Bitte beachten Sie:

  • Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden.
  • Die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten (ab dem Vorfallstag) erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.

  1. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage eines personenbezogenen Fahrausweises – ausgestellt durch die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG. Tickets von anderen Verbünden (AVV, VRS usw.) sowie Tickets anderer Verkehrsunternehmen und Tickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Tickets sind nicht möglich.
  2. Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in der Höhe von derzeit 3,30 Euro für Erwachsene und 1,90 Euro für Kinder. Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets sein.
  3. Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen, wird lediglich eine Erstattung des Fahrpreises für eine Person – den*die Ticketinhaber*in – vorgenommen.
  4. Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten DeutschlandTicker Schule (14 Euro, 7 Euro, 0 Euro) durchgeführt wurden, das über den Schulträger bezogen wird.
  5. Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende DeutschlandTicket Schule (29 Euro) sowie Semestertickets, wird aufgrund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
  6. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen (bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten vorgenommen).
  7. Eine Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
  8. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unserem KundenCenter.
  9. Die DVG-Aktion „Immer nach Plan‘‘ ist eine freiwillige Leistung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält.
  10. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ansprüche auf Fahrpreiserstattungen aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen sind.