Maskenpflicht: Über 15.000 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt acht Bußgelder

30.10.2020
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.

In dieser Woche wurden insgesamt 15.167 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat acht Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:

  • In Bussen und Bahnen: 292 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Lediglich vier Fahrgäste, das entspricht 0,03 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden.
  • An Haltestellen: 398 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:

  • 509 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
  • die Beanstandungsquote betrug 3,36 Prozent

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.