Maskenpflicht: 24.883 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 28 Bußgelder

26.04.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ 3.624 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt sieben Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen im gesamten Streckennetz wurden 21.259 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 21 Bußgelder. Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 24.883 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 28 Bußgelder verhängt.

Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen:

  • Das Ordnungsamt hat 21 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
  • In Bussen und Bahnen: 59 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste nur in drei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
  • An Haltestellen: 172 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:

  • 637 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 119 bei der Schwerpunktkontrolle und 518 bei den täglichen Kontrollen

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.