Maskenpflicht: 23.340 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 17 Bußgelder

28.06.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 24. April war das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarer Klassifizierung (KN95 oder N95) verpflichtend. Aufgrund der guten Entwicklungen im Infektionsgeschehen ist seit 12. Juni 2021 das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) auch ausreichend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ 2.881 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 15 Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen in der vergangenen Woche im gesamten Streckennetz wurden 20.459 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt zwei Bußgelder. Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 23.340 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 17 Bußgelder verhängt.

Die Ergebnisse der weiteren täglichen Kontrollen:

  • In Bussen und Bahnen: 41 Fahrgäste hatten die Maske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die DVG musste in sieben Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
  • An Haltestellen: 206 Fahrgäste hatten die Maske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:

  • 668 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 100 bei der Sonderkontrolle

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.