Ab 1. Januar 2021: Neue Tickets und Ende der Mehrwertsteuersenkung
14.12.2020
Die von der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie beschlossene zwischenzeitliche Mehrwertsteuersenkung läuft zum Ende des Jahres aus, so dass ab 1. Januar 2021 wieder der übliche Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Tickets fällig wird. Tickets, die ab dem 1. August 2020 zum vergünstigten Mehrwertsteuersatz gekauft wurden, sind noch bis zum 31. März 2021 gültig. Eine Ticketpreisanpassung durch den VRR wird es zum 1. Januar 2021 nicht geben.
Folgende Möglichkeiten ergeben sich daher für Tickets, die mit dem geringen Mehrwertsteuersatz ab dem 1. August 2020 erworben wurden:
- Abfahren: Bis zum 31. März 2021 können Fahrgäste noch mit den alten Tickets fahren.
- Tauschen: Die Fahrgäste können die alten Tickets bis zum 31. Dezember 2023 gegen neue Fahrscheine umtauschen. Sie zahlen dafür keine Bearbeitungsgebühr, sondern lediglich den Differenzbetrag zum dann gültigen Fahrpreis (inkl. Mehrwertsteuer).