3G im ÖPNV gilt ab dem 24. November und wird von DVG, Stadt und Polizei kontrolliert

23.11.2021
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt ab Mittwoch, 24. November, die 3G-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) appelliert an ihre Fahrgäste, der Verpflichtung nachzukommen und nur noch genesen, geimpft oder getestet Bus und Bahn zu fahren. Die 3G-Regel gilt auch für myBUS.

„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Fahrgäste und Beschäftigten stehen für die DVG an oberster Stelle“, sagt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG. „Bitte halten Sie sich zur Sicherheit aller daher dringend an die 3G-Pflicht.“ Fahrgäste müssen in Bus und Bahn einen Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie einen Lichtbildausweis mit sich führen. Nur wenn alle Fahrgäste sich an die neue Regelung halten, lässt sich ein reibungsloser Betriebsablauf ermöglichen.

Die Stadt Duisburg, DVG und Polizei Duisburg werden die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig und zusätzlich mit sogenannten Schwerpunktkontrollen überprüfen. „Wir werden zum Schutze aller Fahrgäste gemeinsam jeden Verstoß gegen die 3G-Pflicht konsequent sanktionieren“, sagt Martin Murrack Stadtdirektor und Krisenstabsleiter der Stadt Duisburg. „Die 3G-Regel in Bus und Bahn ist eine weitere notwendige Maßnahme im Kampf gegen das Corona-Virus. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen sich an die neue Regel zu halten.“

Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren.

Die DVG informiert die Fahrgäste über die 3G-Regel mit Plakaten, Durchsagen und Aufklebern in den Fahrzeugen und an Haltestellen, über Hinweise auf den digitalen Informationstafeln sowie über ihre Internetseite und Social-Media-Kanäle.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der DVG-Internetseite unter www.dvg-duisburg.de/corona.