Verschärfte Maskenpflicht für Fahrgäste

23.04.2021
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr: Ab Samstag, 24. April, sind ausschließlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) erlaubt.
Medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr, da eine medizinische OP-Maske keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske hat. Die Gesundheit und Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals stehen für die DVG an oberster Stelle. Die DVG appelliert daher dringend an ihre Fahrgäste, eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen. Die DVG informiert die Fahrgäste über die neuen Regelungen mit Plakaten in allen Fahrzeugen und an allen Haltestellen, über Hinweise auf den digitalen Informationstafeln, sowie über ihre Homepage und Social-Media-Kanäle im Internet. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der DVG-Internetseite unter www.dvg-duisburg.de/corona.