Unfall auf der Linie 903: Zugsicherungstechnik hat ordnungsgemäß funktioniert

05.04.2018
Nach dem Auffahrunfall zweier Straßenbahnen am Dienstagnachmittag auf der Linie 903 der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) im Bereich des U-Bahnhofs „Auf dem Damm“ konnte der normale Linienbetrieb in den späten Abendstunden wieder aufgenommen werden, sodass seit Mittwochmorgen für alle Berufspendler und Fahrgäste das uneingeschränkte Fahrplanangebot zur Verfügung stand.
Nach eingehender Prüfung der technischen Anlagen kann ein Fehler der Zugsicherungstechnik innerhalb des Tunnels als Ursache für den Unfall ausgeschlossen werden. Der Unfallhergang stellt sich nach derzeitigen Erkenntnissen wie folgt dar: Im U-Bahnhof „Auf dem Damm“ stand zum Unfallzeitpunkt eine Bahn für den Fahrgastwechsel. Die nachfolgende Straßenbahn hat auf die Einfahrt in den Bahnhof gewartet, es handelte sich dabei um eine Betriebsfahrt ohne Fahrgäste: Aufgrund einer Störung des Kommunikationsmoduls war bei diesem Fahrzeug der Datentransfer mit der Zugsicherungstechnik unterbrochen. In solchen Fällen sieht die Zugsicherungstechnik automatisch vor, dass nachfolgende Fahrzeuge in die manuelle Steuerung übergeben werden. Dieser Ablauf erfolgte auch bei der nächsten nachfolgenden und mit Fahrgästen besetzten Straßenbahn, die auf das vor ihr im Tunnel stehende Fahrzeug auffuhr. Dieser vom System vorgegebene Ablauf der Übergabe des Fahrzeugs hat ordnungsgemäß funktioniert und ist Bestandteil des Sicherheitssystems. Ein technischer Fehler der Zugsicherungstechnik kann daher ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen der Polizei und Sachverständigen zu den weiteren Begleitumständen zur Unfallursache dauern weiter an. Hintergrund: Was ist eine Zugsicherung? Die Zugsicherungstechnik ist eine der Voraussetzungen, damit die Straßen- und Stadtbahnen die unterirdischen Tunnelanlagen befahren dürfen. Auch bei oberirdischen Strecken, die mit mehr als 70 Stundenkilometern befahren werden können, ist ein Zugsicherungssystem vorgeschrieben. Das Zugsicherungssystem in Duisburg überwacht alle sicherheitsrelevanten Prozesse von Bahnen im Tunnelbereich. Dazu gehören beispielsweise das Legen von Weichen, das Stellen von Signalen und das Erteilen von Fahrbefehlen. Überfährt eine Bahn ein Signal, wird das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen automatisch durch die Zugsicherung zwangsgebremst. Außerdem sorgt die Zugsicherung dafür, dass Bahnen im Tunnelbereich einen Mindestabstand einhalten. Sobald ein Fahrzeug keinen Datenverkehr mehr zum System hat, wird für die nachfolgende Bahn eine sogenannte „Störungssichtfahrt“ vorgegeben. Diese Betriebsart, bei der das Fahrzeug manuell vom Fahrer gesteuert werden muss, wird dem Fahrer angezeigt und muss von ihm aktiv übernommen werden.