Maskenpflicht: 24.289 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt neun Bußgelder

25.01.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. Ab Montag, 25. Januar, gilt in Bussen, Bahnen und an Haltestellen der DVG die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Grundlage hierfür ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 24.289 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat neun Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die Ergebnisse der Kontrollen

  • In Bussen und Bahnen: 416 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
  • An Haltestellen: 469 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht dient dem gegenseitigen Infektionsschutz.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:

  • 589 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
  • die Beanstandungsquote betrug 2,42 Prozent

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.