Maskenpflicht: 23.775 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 23 Bußgelder

15.03.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an den U-Bahnhaltestellen „Auf dem Damm“ und „König-Heinrich-Platz“ 4.590 Fahrgäste und bei den weiteren täglichen Kontrollen 19.185 Fahrgäste kontrolliert. Insgesamt wurden 23.775 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Bei der Schwerpunktkontrolle verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 18 Bußgelder.

Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen:

  • Das Ordnungsamt hat fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
  • In Bussen und Bahnen: 61 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste nur in vier Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
  • An Haltestellen: 143 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:

  • 687 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 121 bei der Schwerpunktkontrolle und 566 bei den täglichen Kontrollen

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.