Maskenpflicht: 22.185 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 62 Bußgelder

31.05.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 22.185 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 62 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:

  • In Bussen und Bahnen: 55 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 14 Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in 41 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
  • An Haltestellen: 168 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:

  • 494 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
  • die Beanstandungsquote betrug 2,23 Prozent

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.