Maskenpflicht: 21.580 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 20 Bußgelder

22.02.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 21.580 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 20 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die Ergebnisse der Kontrollen:

  • In Bussen und Bahnen: 60 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste nur in einem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast des Fahrzeugs verweisen.
  • An Haltestellen: 127 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:

  • 672 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
  • die Beanstandungsquote betrug 3,11 Prozent

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.