Unsere Maßnahmen in Sachen Corona-Virus
Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Fahrgäste und des Fahrpersonals steht für uns bei der DVG an oberster Stelle. Mit unseren Maßnahmen in Sachen Corona-Virus möchten wir das Infektionsrisiko verringern.
Deshalb setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf vorbeugende Maßnahmen. Diese aktualisieren wir immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt. Außerdem veröffentlichen wir hier jede Woche freitags die Ergebnisse der Maskenpflichtkontrollen aus der jeweiligen Woche und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.
Mit einem Klick gelangst du zur jeweiligen Maßnahme, durchgestrichene Punkte sind inzwischen aufgehoben worden oder wegen neuerer Maßnahmen nicht mehr gültig:
Gültig ab 15.03.2021:
Maßnahme 18: Schulverkehr (E-Linien) wieder im Einsatz
Gültig ab 25.01.2021:
Maßnahme 17: Medizinische Maske wird im ÖPNV Pflicht
Gültig ab 11.01.2021:
Maßnahme 16: Tagsüber wieder Regelfahrplan
Gültig ab 28.12.2020:
Maßnahme 15: Sonderfahrplan wegen Lockdown
Gültig ab 18.12.2020:
Maßnahme 14: myBUS wird wegen des Lockdowns vorerst eingestellt
Gültig ab 16.11.2020:
Maßnahme 13: Besserer Schutz und Service im KundenCenter
Gültig ab 17.08.2020:
Maßnahme 12: Weitere Verstärkung der Maskenpflichtkontrollen und Bußgelderhöhung
Gültig ab 12.08.2020:Maßnahme 11: Regelfahrplan nach den Sommerferien, doch mit ein paar Neuerungen
Gültig ab 01.08.2020:
Maßnahme 10: Einstieg vorne & Ticketverkauf wieder möglich
Gültig ab 03.07.2020:
Maßnahme 9: myBUS fährt wieder – mit besonderen Hygienemaßnahmen
Gültig ab 15.06.2020:
Maßnahme 8: DVG und Stadt Duisburg intensivieren die Kontrollen der Maskenpflicht
Gültig ab 27.04.2020:Maßnahme 7: Maskenpflicht, tagsüber Regelfahrplan, KundenCenter öffnet
Gültig ab 20.04.2020:Maßnahme 6: Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und BahnMaßnahme 5: Verstärkter Fahrplan
Gültig ab 18.03.2020:
Maßnahme 4: Angepasster Fahrplan
Gültig ab 14.03.2020:
Maßnahme 3: Begleitservice eingestellt
Maßnahme 2: KundenCenter geschlossen
Maßnahme 1: Einstieg hinten
Die Ergebnisse der Maskenpflichtkontrollen 2020:

Fragen & Antworten zu den Maßnahmen
Warum muss ich eine Maske in Bus und Bahn tragen?
Das Land NRW hat verfügt (§ 12 a CoronaSchVO), dass es ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen gibt. Somit sind unsere Fahrgäste laut Landesverordnung dazu verpflichtet, eine Maske über Mund und Nase zu tragen.
Die Maske dient dazu, die vom Träger oder der Trägerin ausgehende Infektionsgefahr zu reduzieren, weil sie ausgestoßenen Tröpfchenpartikel abfängt. Durch das Tragen einer Maske schützt ihr also die anderen Fahrgäste – und sie euch. Die Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV, also auch an Bushaltestellen, Bahnhöfen usw.
Welche Masken sind erlaubt?
Ab 25.01.2021 wurde die Maskenpflicht in der Coronaschutzverordnung erweitert:
Fahrgäste sind nun dazu verpflichtet, medizinische Masken (OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95)) in Bussen, Bahnen, an Haltestellen, Bahnhöfen und in Geschäften zu tragen.
Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
Kinder unter 14 Jahren, denen die medizinischen Masken zu groß sind, können weiterhin Stoffmasken tragen.
Auch Fahrgäste, die aus nachweislichen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Dies ist durch einen ärztlichen Attest im Original nachzuweisen. Der Attest muss folgende Daten beinhalten: Name der Person, Name des ausstellenden Arztes, Unterschrift/Stempel des Arztes sowie Nennung des medizinischen Grundes.
Ohne ein solches Attest ist das Kontrollpersonal berechtigt, zum Schutz der anderen Fahrgäste und zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Fahrgast des Fahrzeuges oder der Haltestelle zu verweisen.
Falls Sie ein Attest haben, empfehlen wir Ihnen, sich bitte trotzdem ein Taschentuch oder einen leichten Schal vor das Gesicht zu halten. Andere Fahrgäste können nicht erkennen, ob Sie von der Maskenpflicht befreit sind.
Warum muss ich eine Maske tragen, das Fahrpersonal aber nicht?
Wir haben unser Fahrpersonal mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ausgestattet.
Da in den Bussen nur hinten ein- und ausgestiegen werden darf und durch das Absperren der vorderen Sitzreihe, hat das Fahrpersonal genügend Abstand zu den Fahrgästen und ist so schon gut geschützt.
Das Fahrpersonal in den Bahnen ist in der Fahrerkabine alleine und daher ebenfalls geschützt.
Verlässt das Fahrpersonal diesen abgeschirmten Raum im Fahrzeug und tritt in Kundenkontakt, z. B. zur Unterstützung Mobilitätsbeeinträchtigter beim Einstieg oder zum Beheben einer Störung, muss es eine MNB tragen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über einen längeren Zeitraum kann zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Wir überlassen daher unserem Fahrerpersonal die Entscheidung, die MNB zu tragen.
Für Fahrgäste ist es oft schwieriger, den Abstand von 1,5 bis 2 Metern in Bus und Bahn einzuhalten. Daher sind alle Fahrgäste durch die Verfügung des Landes NRW dazu verpflichtet, in unseren Fahrzeugen eine MNB zu tragen.
Warum lässt das Fahrpersonal Fahrgäste ohne Maske einsteigen?
Das Fahrpersonal ist grundsätzlich dazu berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, Fahrgäste ohne Maske des Fahrzeugs zu verweisen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum das so ist:
- Würde das Fahrpersonal jeden Fahrgast kontrollieren, würde das zu Störungen des Betriebsablaufs und somit zu hohen Verspätungen führen.
- Diskussionen mit Fahrgästen und das Prüfen von Ausnahmegenehmigungen würden für weitere Verzögerungen sorgen.
- Die Kontrolle, ob die Maskenpflicht eingehalten wird, ist die Aufgabe der Ordnungsbehörden.
Das Fahrpersonal ist auch dann nicht zum Einschreiten bei Verstoß gegen die Maskenpflicht durch einen Fahrgast verpflichtet, wenn ein weiterer Fahrgast dies verlangt.
Wie werden Fahrgäste geschützt?
Als ÖPNV-Anbieter steht es nicht in unserer Macht, jeden Fahrgast vor der Infektion mit dem Corona-Virus (Covid-19) zu schützen, da es sich hauptsächlich von Mensch zu Mensch überträgt.
Wir reinigen unsere Fahrzeuge jede Nacht gründlich. Darüber hinaus stehen an mehreren Haltestellen Reinigungsteams bereit, um die Haltestangen, -schlaufen etc. tagsüber zu desinfizieren.
Das Virus überträgt sich aber vor allem über Tröpfcheninfektion. Deshalb sind die Fahrgäste selbst gefragt. Wir appellieren daher an euch, diese Verhaltenshinweise zu befolgen, um Ansteckungen zu vermeiden:
- Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen, aber auch im Haltestellenbereich und im KundenCenter.
- Haltet in den Fahrzeugen zueinander Abstand. Verteilt euch im Fahrzeug und lasst die Plätze direkt neben anderen Fahrgästen möglichst frei.
- Nutzt die gesamte Fahrzeuglänge zum Ein- und Ausstieg. Verteilt euch im Fahrzeug und an Haltestellen und haltet dabei Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Verzichtet an Haltestellen wenn möglich auf Essen, Trinken und Rauchen. Die medizinische Maske sollte dauerhaft angelegt sein. In U-Bahnhöfen und Fahrzeugen sind der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen grundsätzlich untersagt.
- Bitte lasst die Fenster in den Bahnen dauerhaft geöffnet. Dauerhaftes Lüften hilft, das Infektionsrisiko zu reduzieren.
- Bleibt soweit es geht zuhause und fahrt wenn möglich nicht zu Stoßzeiten. Wenn weniger Fahrgäste unterwegs sind, können sie mehr Abstand zueinander einhalten.
- Kein Händeschütteln und Umarmen.
- Nicht ins Gesicht fassen.
- Wascht euch regelmäßig und gründlich die Hände: Mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife.
Werden die Türen der Fahrzeuge automatisch geöffnet?
An den Bahnen werden alle Türen automatisch durch das Fahrpersonal geöffnet. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das nicht passiert. Das liegt daran, dass bei manchen Fahrzeuge durch die automatische Öffnung aller Türen Türstörungen entstehen, die das Fahrpersonal dann an jeder Haltestelle händisch beheben muss und so hohe Verspätungen entstehen. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass die Türstörung es nötig macht, dass die Bahn in die Werkstatt muss und ausfällt.
In unseren Bussen ist das nicht möglich. Es könnten nur alle Türen gleichzeitig geöffnet werden. Wenn ihr also in Bussen unterwegs seid, drücke die Knöpfe am besten mit eurem Ellbogen, einem Taschentuch o.ä. – ebenso in den Bahnen, bei denen die Türen nicht automatisch geöffnet werden können.
Wir setzen zudem Reinigungsteams ein, um die Fahrzeuge auch tagsüber regelmäßig zu desinfizieren.
Maßnahme 18
Schulverkehr (E-Linien) ab 15.03.2021 wieder im Einsatz
Mitte März gibt es wieder mehr Präsenzunterricht an den Duisburger Schulen. Daher setzen wir wieder alle E-Linien für den Schulverkehr ein
Die Busse fahren nach den Zeiten, die im November angepasst wurden. Diese könnt ihr entweder in der Fahrplanauskunft erfahren oder in unseren aktuellen Verkehrsmeldungen.
Mit den E-Linien wollen wir dafür sorgen, dass die Anzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Berufstätigen in Bussen und Bahnen etwas entzerrt wird.
Maßnahme 17
Medizinische Maske wird im ÖPNV Pflicht
Die Landesregierung NRW hat das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Montag, 25. Januar, in der Coronaschutzverordnung festgelegt.
Bitte beachtet folgende Punkte:
- Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen, aber auch im Haltestellenbereich und im KundenCenter.
- Haltet in den Fahrzeugen zueinander Abstand. Verteilt euch im Fahrzeug und lasst die Plätze direkt neben anderen Fahrgästen möglichst frei.
- Nutzt die gesamte Fahrzeuglänge zum Ein- und Ausstieg. Verteilt euch im Fahrzeug und an Haltestellen und haltet dabei Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Verzichtet an Haltestellen wenn möglich auf Essen, Trinken und Rauchen. Die medizinische Maske sollte dauerhaft angelegt sein. In U-Bahnhöfen und Fahrzeugen sind der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen grundsätzlich untersagt.
- Bitte lasst die Fenster in den Bahnen dauerhaft geöffnet. Dauerhaftes Lüften hilft, das Infektionsrisiko zu reduzieren.
- Fahrt wenn möglich nicht zu Stoßzeiten. Wenn weniger Fahrgäste unterwegs sind, können sie mehr Abstand zueinander einhalten.
- Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen alternativ eine Stoffmaske tragen, Kinder unter 6 Jahren müssen weiterhin keine Maske tragen.