Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Fahrgäste und des Fahrpersonals steht für uns bei der DVG an oberster Stelle. Mit unseren Maßnahmen in Sachen Corona-Virus möchten wir das Infektionsrisiko verringern.
Deshalb setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf vorbeugende Maßnahmen. Diese aktualisieren wir immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt. Außerdem beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.
Mit einem Klick gelangst du zur jeweiligen Maßnahme
Gültig ab 03.04.2022: Weiterhin Maskenpflicht in Bus und Bahn, Lockerung an Haltestellen
Gültig ab 20.03.2022: 3G-Pflicht in Bus und Bahn entfällt
Gültig ab 31.05.2021: Zusatzbusse im Schulverkehr
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW verfügt eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Somit sind unsere Fahrgäste laut Landesverordnung dazu verpflichtet, mindestens eine OP-Maske über Mund und Nase zu tragen.
Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Die OP- oder FFP2-Maskenpflicht gilt also in allen Fahrzeugen des ÖPNV und zum Schutz aller Anwesenden auch in unserem KundenCenter.
Die aktuellste Version der Coronaschutzverordnung kann auf dieser Seite unter „Aktuelle Verodnungen” abgerufen werden: https://www.land.nrw/corona
Fahrgäste sind laut der Coronaschutzverordnung dazu verpflichtet, mindestens OP-Masken in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im DVG-KundenCenter zu tragen. FFP2- oder KN95-Masken sind natürlich weiterhin erlaubt, da sie einen besseren Schutz bieten. Kinder unter 14 können alternativ Alltagsmasken (Stoffmasken) tragen, wenn ihnen die OP-Maske nicht passt.
Ja. Ausgenommen von der Regelung sind:
Fahrgäste, die aus nachweislichen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen dies durch ein ärztliches Attest im Original nachweisen. Das Attest muss folgende Daten beinhalten: Name der Person, Name des*der ausstellenden Arztes*Ärztin, Unterschrift/Stempel des*der Arztes*Ärztin sowie Nennung des medizinischen Grundes.
Ohne ein solches Attest ist das Kontrollpersonal berechtigt, zum Schutz der anderen Fahrgäste und zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Fahrgast des Fahrzeuges oder der Haltestelle zu verweisen.
Allen mit Attest empfehlen wir, sich bitte trotzdem ein Taschentuch oder einen leichten Schal vor das Gesicht zu halten. Andere Fahrgäste können nicht erkennen, wer von der Maskenpflicht befreit ist.
Soweit Kinder ab 6 und bis einschließlich 13 Jahren aufgrund der Passform keine OP-Maske tragen können, müssen sie ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
In unseren Bussen sind Fahrgäste und Fahrpersonal durch eine Scheibe voneinander getrennt.
Das Fahrpersonal in den Bahnen ist in der Fahrkabine alleine und hat daher auch keinen direkten Kontakt zu Fahrgästen.
Das Tragen einer Maske über einen längeren Zeitraum kann zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Wir überlassen daher unserem Fahrpersonal die Entscheidung, ob es die Maske während der Fahrt trägt.
Verlässt das Fahrpersonal den abgeschirmten Raum im Fahrzeug und tritt in Fahrgastkontakt – z. B. zur Unterstützung Mobilitätsbeeinträchtigter beim Einstieg oder zum Beheben einer Störung – muss es eine Maske tragen. Dafür haben wir unser Fahrpersonal mit Masken ausgestattet.
Für Fahrgäste ist es oft schwieriger, den Abstand von 1,5 bis 2 Metern in Bus und Bahn einzuhalten. Daher sind alle Fahrgäste durch die Coronaschutzverordnung NRW dazu verpflichtet, in unseren Fahrzeugen eine Maske zu tragen.
Kontroll- und Servicepersonal muss im Kontakt mit Fahrgästen ebenfalls eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.
Das Fahrpersonal ist grundsätzlich dazu berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, Fahrgäste ohne Maske des Fahrzeugs zu verweisen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum das so ist:
Das Fahrpersonal ist auch dann nicht zum Einschreiten bei Verstoß gegen die Maskenpflicht durch einen Fahrgast verpflichtet, wenn ein weiterer Fahrgast dies verlangt.
Um die Maskenpflicht zu kontrollieren, sind zahlreiche Kontrollteams im ganzen Stadtgebiet unterwegs. Zusätzlich kontrolliert das Ordnungsamt und es finden vereinzelt Schwerpunktkontrollen mit der Polizei und derm Ordnungsamt statt.
Als ÖPNV-Anbieter steht es nicht in unserer Macht, alle Fahrgäste vor der Infektion mit dem Corona-Virus (Covid 19) zu schützen, da es sich hauptsächlich von Mensch zu Mensch überträgt.
Wir reinigen unsere Fahrzeuge jede Nacht gründlich. Darüber hinaus stehen an mehreren Haltestellen Reinigungsteams bereit, um die Haltestangen, -schlaufen etc. tagsüber zu desinfizieren.
Das Virus überträgt sich aber vor allem über Tröpfcheninfektion. Deshalb sind die Fahrgäste selbst gefragt. Wir appellieren daher an euch, diese Verhaltenshinweise zu befolgen, um Ansteckungen zu vermeiden:
An den Bahnen werden alle Türen automatisch durch das Fahrpersonal geöffnet. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das nicht passiert. Das liegt daran, dass bei manchen Fahrzeugen durch die automatische Öffnung aller Türen Türstörungen entstehen, die das Fahrpersonal dann an jeder Haltestelle händisch beheben muss, und so hohe Verspätungen entstehen. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass die Türstörung es nötig macht, dass die Bahn in die Werkstatt muss und ausfällt.
Drückt in Bahnen, bei denen die automatische Türöffnung nicht funktioniert, die Knöpfe am besten mit eurem Ellbogen, einem Taschentuch o.ä.
In unseren Bussen werden automatisch alle Türen gleichzeitig geöffnet.
Wir setzen zudem Reinigungsteams ein, um die Fahrzeuge auch tagsüber regelmäßig zu desinfizieren.
Ab Sonntag, 20. März 2022, wird die 3G-Regel in Bus und Bahn aufgehoben.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht. Fahrgäste müssen also mindestens eine OP-Maske tragen, mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) schützt ihr euch jedoch besser vor der Ansteckung.
In der ab 03. April 2022 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt es eine Änderung der Maskenpflicht-Regelung im ÖPNV.
Bisher galt die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. In der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW steht in § 3 Maskenpflicht Absatz 2, dass "in öffentlich zugänglichen oder finanzierten Verkehrsmitteln, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, Schülerbeförderung und ähnliche Angebote), von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und dem Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht," mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) getragen werden muss.
Kinder unter bis 6 sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen, Kinder unter 14 können Alltagsmasken tragen, wenn OP-Masken ihnen nicht passen.
Somit müssen an den Haltestellen keine Masken mehr getragen werden, egal ob ober- oder unterirdisch. Im DVG-KundenCenter besteht weiterhin zum Schutz von Kund*innen und Mitarbeitenden die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Masken).
Wir empfehlen unseren Fahrgästen, trotz der gelockerten Regelungen Masken an Haltestellen zu tragen, wenn sich dort viele Menschen aufhalten. Grundsätzlich schützt eine FFP2-Maske besser vor der Übertragung des Coronavirus als eine OP-Maske, daher empfehlen wir für die Fahrt in Bus und Bahn das Tragen einer FFP2-Maske.
Wegen der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in voller Klassenstärke setzen wir ab Montag, 31. Mai 2021, mehr Busse im Schulverkehr ein.
Die Zusatzbusse fahren zu Schulanfangs- und -endzeiten hinter den Schulbussen, die im Fahrplan stehen. Bitte nutzt auch die nachfolgenden Busse. Wir setzen die zusätzlichen Busse ein, um den Fahrgästen aus Infektionsschutzgründen mehr Platz zu bieten. Schüler*innen und Berufspendler*innen sollen so mehr Abstand zueinander halten können und sich besser auf die Fahrzeuge verteilen.