| Kurzstrecke | Mit einem KurzstreckenTicket kann in Duisburg grundsätzlich und unabhängig vom Stadtteil eine Entfernung von etwa 1,5 km zurückgelegt werden (das entspricht im Durchschnitt einer Strecke von drei Haltestellen). An jeder Haltestelle ist dargestellt, welche Zielhaltestellen mit der Kurzstrecke erreicht werden können. Geltungsdauer: 30 Minuten* |
| Preisstufe A | Tickets der Preisstufe A sind innerhalb einer Stadt bzw. eines Tarifgebietes gültig. Ein Tarifgebiet kann aus einer oder sogar mehreren Städten bestehen. Die Großstädte Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Wuppertal setzen sich aus zwei Tarifgebieten zusammen: Dort gilt aber dennoch Preisstufe A. Fahrten zwischen zwei angrenzenden Bereichen benachbarter Städte sind ebenfalls mit der Preisstufe A möglich. Geltungsdauer: 90 Minuten* |
| Preisstufe B | Tickets der Preisstufe B umfassen mit wenigen Ausnahmen alle Nachbarstädte Ihres zentralen Tarifgebietes. Unser Tipp: Ihr Zentraltarifgebiet muss nicht Ihre Stadt sein. Lassen Sie sich beraten! Geltungsdauer: 120 Minuten* |
| Preisstufe C | Tickets der Preisstufe C umfassen mit wenigen Ausnahmen alle Nachbarstädte Ihrer zwei benachbarten zentralen Tarifgebiete. Unser Tipp: Ihre zwei Zentraltarifgebiete müssen nicht Ihre Stadt beinhalten. Lassen Sie sich beraten! Geltungsdauer: 180 Minuten* |
| Preisstufe D | Tickets der Preisstufe D gelten für das gesamte VRR-Gebiet (s.u.). Geltungsdauer: 240 Minuten* |
*) Die Geltungsdauer gilt nur für eine Fahrtrichtung. Sie können damit nicht Hin- und Rückfahrt antreten, auch wenn Sie in der Zeit der Geltungsdauer bleiben würden.
Den genauen Preis einer Einzelfahrt erfahren Sie direkt in unserer elektronischen Fahrplanauskunft.
Klick auf die Karte öffnet eine größere Ansicht.
Bei der Benutzung von Zeitfahrausweisen können Sie ein Zentral-Tarifgebiet wählen, z. B. Tarifgebiet 23 oder 33. Tickets der Preisstufe B umfassen mit wenigen Ausnahmen alle Nachbarstädte Ihres zentralen Tarifgebietes. Ihr Zentral-Tarifgebiet muss nicht die Stadt sein, in der Sie wohnen. Lassen Sie sich von uns beraten!


Je nach Wahl Ihres Zentral-Tarifgebietes, oder auch wenn Sie weitergehende Ziele im VGN-Gebiet erreichen möchten, können zusätzliche Kosten anfallen. Die Benutzung der DB ist in jedem Fall nur bis zur Verbundraumgrenze (Moers Bf und Dinslaken Bf) möglich.
Haben Sie Fragen zu dem Anschlusstarifen VRR/VGN? Unsere Mitarbeiter in unseren KundenCentern helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!
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