So lösen Sie unser Versprechen ein
Wir sind pünktlich. Versprochen! Und wenn nicht, dann erhalten Sie Ihren Fahrpreis zurück, sofern Sie mit unseren Linien mindestens 10 Minuten später - als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen - Ihre Zielhaltestelle erreichen.
Bitte beachten Sie: Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden und die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Hier die wichtigsten Fakten rund um das neue Serviceangebot im Überblick:
- Sie müssen die Verspätung innerhalb von drei Werktagen melden, entweder über das Internet oder direkt in einem unserer KundenCenter.
- Für das Abholen Ihrer Erstattung in einem der KundenCenter haben Sie drei Monate Zeit.
- Sie müssen das für die betreffende Fahrt genutzte VRR-Ticket vorlegen, um die Rückzahlung zu erhalten. Tickets von anderen Verbünden wie dem VGN oder VRS sowie Fahrkarten der Deutschen Bahn AG sind von der Aktion ausgeschlossen. Eine Erstattung ohne Ticket ist nicht möglich.
- Wir erstatten Ihnen den Betrag für eine Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von 2,30 Euro bei Erwachsenen bzw. 1,30 Euro bei Kindern. Die monatliche Erstattungsgrenze liegt bei 23 Euro für Erwachsene bzw. 13 Euro für Kinder. Der Anspruch auf Rückvergütung kann nicht höher sein als der Wert des gekauften Tickets.
- Beträge über 5 Euro händigen wir nur gegen Vorlage eines Personalausweises aus.
- Ermöglicht das Ticket die Mitnahme weiterer Personen, erhält nur der Ticketinhaber eine Rückzahlung.
- Kinder und Jugendliche, die ein SchokoTicket über den Schulträger beziehen, haben kein Anrecht auf Erstattung.
- Selbstzahlenden SchokoTicket- sowie SemesterTicket-Inhabern werden aufgrund des bereits stark rabattierten Ticketpreises nur die Kosten einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
- Wir zahlen die Erstattung ausschließlich an volljährige Personen aus. Bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen erhält ein Erziehungsberechtigter die Rückvergütung.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unseren KundenCentern.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf Fahrpreiserstattungen aufgrund von höherer Gewalt besteht.
- Die Aktion „Immer nach Plan“ ist eine freiwillige Leistung der DVG gegenüber ihren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die DVG bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG gegen Sie verrechnen kann.
- Die Aktion „Immer nach Plan“ ist ein Pilotprojekt.