Fahrräder & E-Tretroller in Bus & Bahn

Fahrräder, E-Tretroller bzw. eScooter und Co. sind schnell und praktisch. Doch wie ist das mit der Mitnahme in Bussen und Bahnen? Auf dieser Seite erklären wir, was erlaubt ist und welche Geräte man wann mitnehmen darf.

Fahrräder in Bus & Bahn

Mitnahme, Einstieg & Ausnahmen

Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in allen Straßen-/Stadtbahnen und in Bussen jederzeit erlaubt – das gilt auch für E-Bikes. Bei der Mitnahme muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad sicher abgestellt ist und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet. 

Es gibt in allen Fahrzeugen Bereiche für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und Fahrräder. Diese sind durch Piktogramme innen und außen am Fahrzeug gekennzeichnet. In den Bahnen auf den Linien 901 und 903 sind es die Niederflurbereiche, in den Bahnen der Linie U79 die Bereiche mit den parallel zur Fahrtrichtung angeordneten Sitzen und in Bussen die ausgewiesenen Bereiche, in denen sich keine Sitze bzw, Klappsitze befinden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, denn es muss im Fahrzeug genügend Platz für das Fahrrad vorhanden sein. Falls die oben benannten Bereiche bereits belegt sind (z. B. durch Kinderwagen oder Rollstühle) kann das Fahrpersonal darum bitten, dass ein Fahrgast mit Fahrrad aussteigt oder auf das nächste Fahrzeug zu warten. So wird auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Rücksicht genommen und die Sicherheit aller Fahrgäste sicher gestellt. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Benötigte Tickets

Um ein Fahrrad mitzunehmen, wird ein FahrradTicket benötigt. Dieses ist ab Entwertung für ein Fahrrad 24 Stunden lang im gesamten VRR-Gebiet für beliebig viele Fahrten (auch Rund- und Rückfahrten) gültig.

Bei folgenden Tickets ist die Fahrradmitnahme im VRR-Gebiet kostenlos, damit wird also kein FahrradTicket benötigt:

Wer beispielsweise ein DeutschlandTicket-Abo hat und regelmäßig das Fahrrad in Bus und Bahn mitnehmen möchte, kann zusätzlich das Fahrrad Aboticket für 29 Euro im Monat abonnieren. Das Abo kann man direkt in der myDVG Bus&Bahn-App oder auf unserer DeutschlandTicket-Bestellseite abschließen.

Wer das Fahrrad NRW-weit in Bus und Bahn mitnehmen will, kann das NRWupgradeFahrrad als Abo abschließen. Das geht ebenfalls in der myDVG Bus&Bahn-App und kostet monatlich 39 Euro. Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets braucht man dann ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes.

Zusammengeklappte Falträder oder Laufräder für kleine Kinder gelten aufgrund ihrer Größe übrigens als Gepäckstück und dürfen ohne FahrradTicket mitgenommen werden. 


E-Tretroller (eScooter / E-Roller / E-Scooter) in Bus & Bahn

Zur Sicherheit unserer Fahrgäste dürfen E-Tretroller ab dem 1. März 2024 nicht mehr in unseren Bussen und Bahnen mitgenommen werden. 

Wir folgen damit – wie viele andere Verkehrsunternehmen in Deutschland auch – auf eine Empfehlung des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Warum empfiehlt der VDV, dass man keine E-Tretroller mitnehmen darf?

Nachdem es im europäischen Ausland zu mehreren Bränden von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen war, hat sich der VDV-Betriebsausschuss intensiv mit dem Thema „Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern“ befasst und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht. Durch eine mögliche Rauchentwicklung können gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen – diese Gefahr wollen wir nicht eingehen. Deshalb ist die Mitnahme von E-Tretrollern deshalb in unseren Bussen und Bahnen untersagt, bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt. Wir informieren unsere Fahrgäste unter anderem mit Piktogrammen an den Haltestellen über diese neue Regelung.

Welche Vorfälle gab es im Ausland?

Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Tretrollern selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E- Tretrollern verboten.

Gilt das Verbot auch für E-Rollstühle und Elektroscooter?

E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Mehr Informationen zur E-Scooter-Mitnahme gibt es hier.