Und so bekommen Sie Ihr Ticket erstattet!
Bitte beachten Sie: Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen (Mo. – Sa.) gemeldet werden und die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Fristen entfällt der Erstattungsanspruch. Bescheinigungen über Verspätungen werden nicht vom Service- und Fahrpersonal ausgestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.
- Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzte VRR - Ticket. Tickets von anderen Verkehrsverbünden (VRS usw.) und Tickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
- Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von derzeit 2,40 Euro für Erwachsene und 1,40 Euro für Kinder.* Monatlich wird maximal der Gesamtwert des Tickets bzw. der analogen Ticketart der Preisstufe A2 erstattet.
Sonderregelungen Erstattungshöchstgrenzen:
- BärenTicket: Preis Ticket2000 PS A2 im Abo
- FirmenTicket: Preis Ticket1000 PS A2 im Abo
- SchokoTicket: Selbstzahler max. 28,70 € im Monat
- Schwerbehinderte: max. 5,00 € pro Monat
- Semesterticket: WS / SS max. 14,00 € pro Monat
- Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen wird lediglich eine Erstattung des Fahrtpreises für eine Person - den Ticket-Inhaber – vorgenommen.
- Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem Kombi-Ticket oder einem anspruchsberechtigten SchokoTicket durchgeführt wurden, das über den Schulträger bezogen wird. Ebenfalls ausgenommen sind Nutzer des SozialTickets.
- Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende SchokoTicket- sowie SemesterTicket Inhaber wird aufgrund der bereits stark rabattierten Preise der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder von derzeit 1,40 Euro erstattet.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen. Bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an den Erziehungsberechtigten vorgenommen. Auszahlungen werden grundsätzlich nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorgenommen.
- Ansprüche auf Fahrpreiserstattung aufgrund von Streik oder höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unseren DVG-KundenCentern
*Die Aktion „Pünktlichkeitsversprechen“ ist eine freiwillige Leistung der DVG gegenüber ihren Kunden ohne eine Rechtspflicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehalten bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen der DVG gegen Sie verrechnen.