Fotos eines Busses mit eingeschalteter Warnblinkanlage

Busse mit Warnblinker an Haltestellen

Was müssen Verkehrsteilnehmende beachten?

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Bus kurz vor der Haltestelle die Warnblinkanlage einschaltet? Und was muss ich beachten, wenn der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle zum Stehen kommt? Das sind Fragen, die sich sicher viele schon einmal gestellt hat, wenn sie in diese Situation gekommen sind. Wir klären gemeinsam mit der Polizei Duisburg auf und informieren Verkehrsteilnehmende regelmäßig im Rahmen von Vor-Ort-Aktionen an Haltestellen über das richtige Verhalten.

Arndt Rother, Polizeihauptkommissar, erklärt: „Schul- und Linienbusse dürfen nicht überholt werden, solange sie mit Warnblinklicht eine Haltestelle ansteuern. Ist der Bus an der Haltestelle zum Stehen gekommen, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben Stundenkilometern und mit ausreichend Sicherheitsabstand vorbeifahren. Zudem ist erhöhte Vorsicht geboten und vorbeifahrende Verkehrsteilnehmende sollten stets bremsbereit sein.“ Diese Regelung gilt auch wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten – es sei denn, die Fahrspuren sind baulich voneinander getrennt. Das sei vielen Verkehrsteilnehmenden nicht klar, stellt die Polizei Duisburg bei Kontrollen immer wieder fest. Um Aufklärung zu schaffen und die Verkehrsteilnehmenden für solch eine Gefahrensituation zu sensibilisieren, führt die Polizei in Abstimmung mit der DVG regelmäßig Aktionen an verschiedenen Haltestellen in Duisburg durch und weist auf das richtige Verhalten hin.

Regeln der Straßenverkehrsordnung

Die sogenannte Blinkpflicht für Busse an den jeweiligen Haltestellen wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. In Duisburg sind es rund 60 Haltestellen, an denen Busse die Warnblinkanlage einschalten müssen. Dem Fahrpersonal wird etwa 70 Meter vor der entsprechenden Haltestelle ein Signal angezeigt. Damit wird es aufgefordert, das Warnblinklicht einzuschalten. Zusätzlich geben kleine rote Dreiecke an den Haltestellenschildern unserem Fahrpersonal einen Hinweis. Aus dem Einschalten der Warnblinkanlage ergeben sich dann die Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung für die anderen Verkehrsteilnehmenden.

Die Regeln für das Überholen von Bussen an Haltestellen gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmende, sondern auch für Radfahrende. Rother betont: „An Bushaltestellen ereignen sich häufig Schulwegunfälle. Deshalb sollten Autofahrende dort grundsätzlich besonders vorsichtig sein. Reflektoren an Kleidung und Schulranzen können die Kleinen vor Unfällen schützen, weil sie damit im Verkehr schneller auffallen. Außerdem sollten Jacke und Hose möglichst hell sein.“

Bußgeld droht

Verbotenes Überholen wird mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Gleiches gilt für das Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit sowie für das Vorbeifahren am Bus, wenn dabei Fahrgäste behindert werden. Werden sie sogar gefährdet, werden bis zu 70 Euro Bußgeld einem Punkt in Flensburg fällig.

Foto eines Haltestellenschilds
Das rote Dreieck an Haltestellenschildern gibt Busfahrern den Hinweis, dass die Warnblinkanlage eingeschaltet werden muss.